Die alltägliche Straftat 2

[singlepic id=197 w=320 h=240 float=left] Sicher, daß Sie die Rolle vom Haushaltsgeld bezahlt und die Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht haben?

Für den Fall einer von Ihnen beabsichtigten Selbstanzeige dürfte der Zuschlag von 5 % auf die hinterzogene Steuer gem. des am 28.04.2011 in Kraft getretenen „Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes“ nicht relevant werden.

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