Rechtsstaat sieht anders aus

Wenn der Vorwurf stimmt, ist er ungeheuerlich:

Wir halten es für inakzeptabel, dass der Verteidigung wesentliche Akten wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks vorenthalten werden, der Generalbundesanwalt und der Präsident des Bundeskriminalamtes aber gleichzeitig die Öffentlichkeit über Ermittlungsdetails informieren, die der Verteidigung aus den Akten gänzlich unbekannt sind.
Quelle: 2. Presseerklärung der Verteidiger Heer und Stahl v. 27.12.2011 im Verfahren gegen Frau Beate Z.

Die Bundesanwaltschaft führt ein Verfahren. Die Verteidiger erhalten keine vollständige Akteneinsicht. Das was sie nicht zur Kenntnis bekommen sollen, würde den Ermittlungszweck gefährden. Die Verteidiger erfahren Sachverhalte nicht über ein Leck in der Geheimhaltung, sondern über die Pressemitteilungen des Generalbundesanwaltes und BKA-Chefs.

Es ist unerklärlich, wieso die Ermittlungsbörden in derart politisch prekären Verfahren nicht besonderes Augenmaß auf die Einhaltung von Recht und Gesetz legen und sich derartigen Vorwürfen, die den Rechtsstaat erschüttern, aussetzen.

2 Kommentare
  1. Non Nomen
    Non Nomen sagte:

    „Gefährdung des Untersuchungszwecks“: das sagt eigentlich alles. Zweck der Untersuchung soll offensichtlich sein, die Beschuldigten abzustrafen, koste es was es wolle. Und sei es der Rechtsstaat. Da wundern sich diese verbeamteten Rechtsbanausen auch noch, wenn die Rebellion in den Katakomben losgeht? Besser kann man Rechts- und Staatsverdruss nicht züchten als mit staatlichem Unrecht!

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