Lösungen gegen Amokläufe

Nach dem Amoklauf im Gymnasium

Mit Messer und Axt: Amoklauf im Gymnasium
Quelle: Berliner Morgenpost v. 18.09.2009

Ein 18-Jähriger stürmte gestern Morgen, bewaffnet mit drei Molotowcocktails, zwei Messern und einer Axt, das Gymnasium

haben erste namhafte Politiker Lösungen propagiert:

Das Waffengesetz verbietet bereits jetzt bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren den Umgang mit Molotowcocktails. Dies hat sich offensichtlich als nicht ausreichend erwiesen und muß überdacht werden. Wer derart mörderische Waffen führt, muß mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.

Es wird endlich Zeit, daß wir auch den Umgang mit Messern und Äxten verbieten und Verstöße mit empfindlichen Freiheitsstrafen ahnden!

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen haben wir in Erfahrung bringen können, daß ein Minister völlig neue sicherheitspolitische Wege beschreiten will. Die Meldung:

Einem Bericht des Bayerischen Rundfunks zufolge befand sich der 18-Jährige seit längerem in psychotherapeutischer Behandlung. In seinem Zimmer seien Briefe gefunden worden, in denen von einer bevorstehenden „Apokalypse“ die Rede sein soll.
Quelle: Morgenpost, s.o.

belege, daß die Kenntniss der Behandlungsunterlagen die entsetzliche Tat hätte verhindern können. Zur Gefahrenabwehr sei es nunmehr unerläßlich, die Behandler zu verpflichten, digitale Kopien der Behandlungsunterlagen zentral auf einen Hochsicherheitsrechner des BKA zu sichern. Es werde sichergestellt, daß nur zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Mitarbeiter staatlicher Organisationen Zugang erhalten.

3 Kommentare
  1. James Lloyd
    James Lloyd sagte:

    „nur zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Mitarbeiter“ … analog zum BKA-Gesetz müsste es heissen: „nur zur Berufsverschwiegenheit _befähigte_ Mitarbeiter“.

    Antworten

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