Verteidigung in Bayern
In § 61 StGB sind die Maßregeln abschließend aufgeführt. Denkt man. Entgegen Art. 3 EGStGB haben die Bayern eine ziemlich sinnvolle Maßregel eingeführt. Der Berliner Strafverteidiger empfiehlt die bundesweite Einführung der Maßregel!
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