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Es scheint ja wirklich eine Sensation zu sein, wenn sich jemand aus Ihrer Kanzlei fortbildet!
Nun, da wir uns ständig fortbilden, ist das keine Sensation. Wir meinen aber, daß der Nachweis der Fortbildung und insbesondere die genauere Spezifikation, für manchen Mandanten interessant ist. Wir würden es zudem begrüßen, wenn auch andere Anwälte ihre Fortbildungen öffentlich dokumentieren. Wir haben bei so manchem Rechtsanwalt den Eindruck, daß er seiner Fortbildungspflicht nicht nachkommt. Bei der Gelegenheit: Die Fachanwaltsordnung schreibt lediglich 10 Stunden Fortbildung vor. Halten Sie das für ausreichend?
Hier werden Kommentare wegzensiert, Pfui!
Ihr Kommentar
erfolgte nicht auf den Post, sondern auf „Teilnahmebestätigung“ Wie das passieren konnte, ist mir noch nicht klar.
Die Überschrift setzt aber auch voraus, dass die Dozenten selbst auf dem neusten Stand sind und diesen Stand auch vollständig weitergegeben haben.
O.K. hatte mich auch schon gewundert. ;-)
@ BV:
Die Teilnahmebestätigung erläutert die schlagwortartige Überschrift doch hinreichend? Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin einer Mietrechtskammer ist wohl auch hinreichend kompetent für die Darstellung der aktuellen Mietrechtsprechung und Gesetzgebung. Was stört Sie an der Überschrift?
@ BV:
Gegenstand des Seminares war
Themen, in denen Frau Rechtsanwältin Jede nun auf dem neuesten Stand ist.