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Hätt ick nich jedacht

Prozessauftakt nach Erpressung von Supermarktkette

Diese Meldung eines Senders (ARD) verwirrte mich vollständig. Wer hätte das gedacht? Supermarktketten sind bei vielen nicht beliebt, aber daß diese unschuldige Menschen erpressen?

Und dann ging es fröhlich in anderer Sache weiter:

Die Staatsanwaltschaft hat einen Haftbefehl erlassen

Sorry, von einem Journalisten des ÖRR erwarte ich Grundkenntnisse der Prinzipien der Gewaltenteilung! Nur der Richter darf einen Haftbefehl erlassen, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG! Das ist kein Spezialwissen.

Als ich mich  vor über 10 Jahren schon einmal darüber maßlos aufgeregt habe, hat Klabauter u.a. kommentiert:

Würde im Wirtschaftsteil einer Zeitung ein Journalist Brutto und Netto oder Dividende und Zins verwechseln, der Leser würde es merken und der Schreiber flöge vermutlich hinaus oder würde wenigstens in die Lokalredaktion zur Nachreifung umgesetzt; über juristische Dinge darf jeder schreiben, was er will und die Leserschaft, die es oft auch nicht weiß, nimmt das alles für bare Münze.

Es ist nicht besser geworden.

Kürzlich in den Fernsehnachrichten (ÖRR) über einen Strafprozeß:

… wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt …

Strafen haben keine räumlichen Ausdehnungen! Sie können nicht länglich sein, schon gar nicht lebenslänglich.

Sorry, das mußte mal wieder raus …

Rechtsbeistand

Häufig findet sich der Begriff „Rechtsbeistand“ und meint den „Rechtsanwalt“. Beides sind Berufsbezeichnungen und nicht Synonyme.
Wir blicken in die Geschichte …

Tote Radfahrende

Ich schätze die Website des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club wirklich sehr. Beispielsweise die vorläufige Bilanz zu den Zahlen der Verkehrstoten 2021: Vorläufige Bilanz 2021

Manchmal übertreiben sie aber denn doch. Begeisterte Radfahrer hin oder her, Tote können nicht mehr radfahren, wie der ADFC behauptet:

Von den 45 toten Radfahrenden der Jahre 2018 bis 2021 sind dabei nur zwei an einer dieser Kreuzungen zu Tode gekommen.
https://adfc-berlin.de/radverkehr/sicherheit/information-und-analyse/1089-10-tote-radfahrende-2021-anzahl-fast-halbiert.html

Und, liebe Redakteurinnen des ADFC: Man stirbt nur einmal!

Herzliche Grüße von

Andreas Jede

 

 

 

 

Um Himmels Willen: Bleiben Sie politisch korrekt!

Politisch korrektes Deutsch ist gaaanz wichtig:

Verwenden Sie nicht irgendwelche obskuren Druckwerke, beispielsweise den Duden, sondern das amtliche Regelwerk mit Wörterverzeichnis. Vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben, fixiert es die amtliche Norm und bildet damit gleichsam den „Urmeter“ der deutschen Rechtschreibung.

Schließlich ist die Amtssprache, so bestimmt es das Gesetz, deutsch.

Und Anreden sind ganz schwierig. Da findet sich immer jemand, der sich auf den Schlips getreten fühlt. Ja, auch Damen tragen Krawatten.

Man kann ja schlecht den honorigen Kollegen anschreiben:

Sehr geehrter Kollege (d/w/m),

Die von der Bundesrechtsanwaltskammer mich auch betreffende Anrede ist nun allerdings grundfalsch:

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

Oder nutzen Sie gar persönlich am liebsten den „Ickler„?

Schreiben Sie uns (mit Binnen-I oder Gender * oder so, wie es Ihnen paßt): Kontakt

Oder Sie nutzen die untenstehende Kommentarfunktion.

Selbstlseseband

Beistand

Das hat der Richter aber auf den Punkt gebracht:

Vor dem Hintergrund der gegebenen Sach- und Rechtslage und bei Inblicknahme der (anstehenden) Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls und der im zugehörigen Referentenentwurf[1] des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorgeschlagenen Anpassungen nationaler Vorgaben betreffend die Bestellung eines notwendigen Rechtsbeistandes für Verfolgte in Auslieferungssachen war Rudi Sorglos der von ihm benannte Rechtsanwalt als Beistand für das Auslieferungsverfahren zu bestellen (§§ 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG i.V.m.141 Abs. 4 StPO).

Ich kann mir nicht helfen, dieser Kanzleistil erinnert mich doch sehr an Ludwig Reiners Definition des Reichsgerichtes, mit der er auf die berühmte Definition der Eisenbahn reagierte:

Was ist ein Reichsgericht? Ein Reichsgericht ist eine Einrichtung, welche dem allgemeinen Verständnis entgegenkommen sollende, aber bisweilen durch sich nicht ganz vermeiden haben lassende, nicht ganz unbedeutende beziehungsweise verhältnismäßig gewaltige Fehler im Satzbau auf der schiefen Ebene des durch verschnörkelte und ineinander geschachtelte Perioden ungenießbar gemachten Kanzleistils herabgerollte Definitionen, welche das menschliche Sprachgefühl verletzende Wirkung zu erzeugen fähig sind, liefert.

Wir wissen nicht, was der freundliche Richter am OLG empfiehlt. Wir empfehlen für den Kanzleistil unter Anwälten unseren alten Beitrag: Kanzleistil

 

  1. [1]Mittlerweile gibt es schon den Regierungsentwurf, nachdem die Umsetzungsfrist nicht eingehalten wurde: RegE