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Ist das die Gewährung rechtlichen Gehörs?

aus einer Anhörung in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren das mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann:

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich um ein schriftliches Anhörungsverfahren handelt. Von telefonischen Stellungnahmen oder persönlichen Vorsprachen auf dem Amt bitten wir Sie deshalb abzusehen. Sollten Sie sich zu der Sache äußern wollen, bitten wir hierzu beiliegenden Anhörungsbogen zu verwenden oder um Angaben in einem separaten Schreiben.

Da fallen einige durch das Raster. Nicht nur die nicht ausreichend alphabetisierten Mitbürger. Es ist wahrlich nicht jedem gegeben, auf eine Anhörung in einer schwierigen Sache seine Argumente zu Papier zu bringen.

Die Gewährung rechtlichen Gehörs nur für Priviligierte?

In Deutschland sind nach einer Studie der Universität Hamburg[1] 2 Millionen Erwachsene totale Analphabeten und weitere 7,5 Millionen Erwachsene funktionale Analphabeten (Illetrismus)[2].

Angesichts des in den versandten Anhörungsschreiben verwendeten Behördendeutschs mit Wiedergabe des Gesetzestextes schätze ich die Anzahl der Menschen, die nur „Bahnhof“ verstehen, viel höher ein. Denn die Studie bezieht sich auf die Literalität von Erwachsenen auf den unteren Kompetenzniveaus.

Hallo liebe Beamten: Gehör kommt von hören! Es heißt rechtliches Gehör, nicht rechtliches Sehen!

Bürgernähe der Verwaltung?

  1. [1]Bericht der ZEIT: www.Zeit.de; Studie als .pdf
  2. [2]Funktionale Analphabeten sind Menschen, die zwar Buchstaben erkennen und durchaus in der Lage sind, ihren Namen und ein paar Wörter zu schreiben, die jedoch den Sinn eines etwas längeren Textes entweder gar nicht verstehen oder nicht schnell und mühelos genug verstehen, um praktischen Nutzen davon zu haben.

Gedanken für die Neue Woche 11

Aus einer Einlassung:

… trage ich in der gebotenen Kürze vor, was folgt:
(es folgen 13 Seiten)

Die Assoziation mit Schopenhauer, Die Kunst Recht zu behalten, sei mir verziehen:

Aber zur angeborenen Eitelkeit gesellt sich bei den Meisten Geschwätzigkeit und angeborne Unredlichkeit. Sie reden, ehe sie gedacht haben, und wenn sie auch hinterher merken, daß ihre Beahuptung falsch ist und sie Unrecht haben; so soll es doch scheinen, als wäre es umgekehrt.

Verdummung pur: „Mehr Sicherheit: Videoüberwachung für 80 Bahnhöfe“

Und die Presse macht mit:

Mehr Sicherheit: Videoüberwachung für 80 Bahnhöfe

ist der Aufmacher der Berliner Morgenpost am 26.04.2013. Die Berliner Zeitung macht auch mit, weist aber daraufhin:

Im Gegenzug werden bis Ende 2015 alle Zugabfertiger von den Bahnhöfen abkommandiert. Das heißt, dass es auf allen Bahnsteigen kein fest stationiertes Personal mehr geben wird.

Bin ich der Einzige, der sich fragt, warum eine Videoüberwachung zu mehr Sicherheit führen soll?

Meine Schreie um Hilfe wird kein Personal mehr hören. Meine Erben werden über die Akteneinsicht die letzten Minuten meines Lebens per Video zur Erinnerung bekommen und es so einfacher haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Vielleicht ist mein Unmut nur durch mein mangelndes Wissen begründet?

Die Videokamera steigt von der Decke zu meiner Hilfe herunter und steht mir bei?

Das wird die Bösen sicherlich abschrecken! Ganz sicher!

BGH deckt Schlamperei

Der Kollege Vetter hat auf einen interessanten Beschluss des 7. Senates des BGH aufmerksam gemacht: Eine Frage der Auslegung.

Eine Frage der Auslegung? Nein, eine Frage der Ehre, der juristischen Ehre!

Was war passiert? Weiterlesen

Horizonterweiterung

Abraham Solomon -  Waiting for the verdict

Heute wie vor 170 Jahren

Als Berliner Strafverteidiger vor einer Nürnberger Strafkammer zu verteidigen ist ungewohnt. Für die Kammer und für den Verteidiger. Es hat den klaren Vorteil, daß keine „Beziehungen“ gepflegt, stattdessen „Klartext“ gesprochen werden kann.

Wie in der anschließend für eine Schlachtplatte aufgesuchten Gaststätte. Der Tischnachbar monierte, daß der angebotene Obstler weniger als 50 Vol% habe:

Wenn i koan gscheiden krech, sauf i lejber goar koan!

Recht hat er!