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Fortbildung

Eine Woche Fortbildung inmitten wunderschöner Herbstwälder. Die täglichen Nachrichten über 20 Jahre Mauerfall sollen mich verschonen. Die Aussicht aus dem Fenster auf die Große Lanke läßt mich neugierig werden.

Große Lanke

Den gleichen Blick hatte wohl auch Friedrich-Wend zu Eulenburg, der die Villa zwischen 1906 und 1908 erbaute und 1907 die Bewirtschaftung der Liebenburger Güter von seinem Vater Philipp übernahm. Dieser ging mit der Eulenburg-Affäre in die Geschichte ein und starb 1921 einsam und geächtet ein paar hundert Meter entfernt von hier. Sein langjähriger Freund Kaiser Wilhelm II. war hier regelmäßiger Jagdgast, erteilte dessen Sohn die Sondergenehmigung zur Heirat mit einer Katholischen und gehörte auch zu den Hochzeitsgästen.

Während der Nazizeit war Göring hier häufig bei Friedrich-Wend Jagdgast. Seine Cousine, Philipps Enkelin Libertas Haas Heye, die bereits 1933 in die NSDAP-Ortsgruppe eingetreten war, heiratete in Liebenberg 1936 Harro Schulze-Boysen. Beide wurden zwei Tage vor Heiligabend 1942 als Mitglieder der Widerstandsgruppe Rote Kapelle hingerichtet. In der Villa mit Blick auf die Große Lanke forschte ab 1943 Otto Heinrich Warburg, der 1931 den Nobelpreis für Medizin erhielt.

Den gleichen Blick genossen ab 1946 die Gäste des Zentralkomitees der SED streng abgeschirmt von den Arbeitern und Bauern und sonstigen Werktätigen. Das Gebiet rundum wurde per Volkskammerbeschluß 1964 zum staatlichen Jagdgebiet erklärt und auch hohe Staatsgäste genossen das wildreiche Gebiet.

Das ist jetzt seit zwanzig Jahren vorbei.

Versagung einer Waffenbesitzkarte in Bundeszentralregisterauskunft

Ich staune nicht schlecht: Vor mir liegt eine unbeschränkte Auskunft des Bundeszentralregisters:

1…. Betrug in zwei Fällen…
— Nicht in ein Führungszeugnis (für Private oder Behörden) aufzunehmen —

2….Erteilung eines Waffenscheins abgelehnt…
— Nicht in ein Führungszeugnis für Privatpersonen aufzunehmen —

§ 10 Abs. 1 Nr. 3b) BZRG bestimmt, daß

die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde einzutragen (sind), durch die die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbsscheins, eines Waffenscheins, eines Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender körperlicher Eignung abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen wird.

Wer nun meint, daß er zu seinem Schutz, besipielsweise als Juwelier, eines Waffenscheines bedarf, kann nur hoffen, daß die Behörde die Versagung nicht mit seiner fehlender Zuverlässsigkeit begründet. Wenn die Behörde den Waffenschein nicht erteilt, da ein Bedüfnis nicht gegeben sei, erhält er wenigstens keinen Eintrag im Bundezentralregister.

Die Vorschrift kannte ich ja. Aber die Versagung wird auch in ein Führungszeugnis für Behörden aufgenommen? Ja: § 32 III Nr. 2 BZRG

In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind entgegen Absatz 2 auch aufzunehmen Eintragungen nach § 10, wenn die Entscheidung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt

Nun, da hat der Betrüger oder der Junkie aber Glück, dessen Verurteilung zur Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren nach § 35 oder § 36 BtMG zurückgestellt oder zur Bewährung ausgesetzt wurde: Die Behörde erfährt in seinem Führungszeugnis davon nichts (§ 32 II Nr. 6 BZRG).

Wer im Behödendienst steht und seinen Jagdschein wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit verliert, wird wohl kämpfen müssen oder gerät in Erklärungsnot.