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Grüne wollen Wild verhungern lassen

Wozu Ideologie führen kann, zeigt die Erklärung von Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag:

So greift die Forderung nach Einschränkung von Fütterungen auf behördlich festgelegte Notzeiten viel zu kurz. Denn gerade Notzeiten könnten für eine natürliche Bestandsregulierung sorgen, die die Jagd zum Teil entbehrlich macht.
Quelle: Pressemitteilung Cornelia Behm v. 18.02.2011

Laßt die Tiere in Notzeiten verhungern. Hauptsache die bösen Jäger schießen sie nicht.

EGMR: Deutsches Reviersystem bleibt erhalten

[singlepic id=160 w=320 h=240 float=left]In der Sache Herrmann vs Germany 9300/07 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern entschieden, daß die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.

Schon zuvor war der Kläger bei den deutschen Gerichten, bis hin zum BVerfG erfolglos geblieben. In seiner Pressemitteilung konstatiert der Deutsche Jagdschutzverband:

Das deutsche Jagdrecht mit der flächendeckenden Bejagungspflicht, dem Revierprinzip und der Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bleibt somit unangetastet bestehen, Grundstückseigentümer müssen nach wie vor die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen.
Quelle: Pressemitteilung DJV

Der Wortlaut der Entscheidung ist hier zu finden.

Gegen diese Entscheidung kann die Große Kammer angerufen werden, was zu erwarten ist. Nicht zuletzt, da die Dissenting Votes der überstimmten Richter zu recht auf die zuvor anders entschiedenen Fälle verweisen.

Das deutsche Jagdrecht bleibt gefährdet. Die wenigen Spezialisten im Jagdrecht habe zu tun :-)

Nachtrag: Die Richterin Renate Jaeger ist mit dem 31.12.2010 aus dem Dienst geschieden. Wie kommt es, daß sie noch an einer Entscheidung vom 20.01.2011 teilnimmt? Eine Verfahrensordnung wonach die Richter auch nach ihrem Ausscheiden für während ihrer Dienstzeit anhängiger Verfahren zuständig bleiben?

Photo: © Martin Büdenbender / pixelio.de

Waffenbehörde ist unzuverlässig

[singlepic id=159 w=320 h=240 float=left]Schweißtropfen auf der Stirn des Erben und Jägers. Eine kostbare Waffe ist ihm als Erinnerungsstück an den Verblichenen geblieben. Es kommt gar nicht auf das Erbenprivileg des § 20 WaffG an. Er erfüllt die Voraussetzungen zum Erwerb der Waffe. Er kann sie aber nur erwerben, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer der Waffe war.

In der Waffenbesitzkarte des Erblassers ist zwar eine Waffe eingetragen, deren Kaliber- und Herstellerangabe auf die Prachtwaffe passen – aber mit einer ganz anderen Nummer! Sofort kreisen die Gedanken um den eigenwilligen Verstorbenen. Ob er sie wohl mit einem Jagdfreund getauscht hat? Wo ist die richtige Waffe hin und woher stammt die Waffe aus dem Schrank?

Immer wieder werden alle eingeschlagenen Zeichen verglichen. Es bleibt dabei! Eintragung in der Waffenbesitzkarte und Waffennummer auf der Waffe sind nicht identisch. Das ist aber auch eine eigenartige Waffennummer in der WBK.

Der Blick fällt auf das Zielfernrohr. Da wird doch nicht etwa? Doch. Die Waffenbehörde hat die Nummer des Zielfernrohrs als Waffennummer in die Waffenbesitzkarte eingetragen.

Fehler passieren!

Deutscher Jagdrechtstag 2010

[singlepic id=73 w=106 h=80 float=left]Dieses Jahr tagt der Deutsche Jagdrechtstag in der Heide Niedersachsens und hat sich ein anspruchsvolles Programm gegeben. Exotische Themen, wie der Wolf im Jagdrecht, mit dem wir auch unsere Erfahrungen haben und knallharte Tatsachenfeststellungen vom Kollegen Joachim Streitberger, der die ersten Erfahrungen mit dem novellierten Bundeswaffengesetz referiert.

Eine Woche Fortbildung auf den verschiedensten Gebieten des Naturschutzes im Interesse der Mandanten.

Wolf und Recht

[singlepic id=60 w=250 h=200 float=left]“Der Wolf ist zur Ikone gegen den Artenschwund geworden“

schreibt der Chefredakteur der Jagdzeitschrift Wild und Hund, Heiko Hornung, im Editorial der Ausgabe 05/2010. Das Heft befaßt sich schwerpunktmäßig mit der Wiederansiedlung des Wolfes und gibt die Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wieder, wonach Deutschland genügend Platz für 440 Wolfsrudel (ca. 3.000 Wölfe) bietet.

Das ist eine ganze Menge. In Finnland, dem mit knapp 16 Einwohnern je Quadratkilometer (km2) am dünnsten besiedelten Land Europas und einer annähernd so großen Fläche wie Deutschland lebten in der Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 1000 Wölfe.
Quelle: Wild und Hund 05/2010, 22

In Lüneburg ist einem Jäger diese Ideologie zum Verhängnis geworden. Er schoß auf einen bereits tödlich verwundeten Wolf und wurde dafür mit 50 Tagessätzen und dem Einzug der Waffe bestraft. Rechtsanwalt Dr. Benjamin Munte beleuchtet die rechtlichen Aspekte im Heft unter der Überschrift „Im Namen des Volkes?“ und zitiert Rechtsanwalt Andreas Jede mit den Worten:

Ein Urteil, dass dem Täter nicht in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung erläutert, wie er sich im Konfliktfall hätte entscheiden sollen, wird den Anforderungen an ein Urteil „Im Namen des Volkes“ nicht gerecht. Vom Angeklagten zu verlangen, er „hätte zuwarten müssen, um zum Beispiel einen Tierarzt hier das Einschreiten zu ermöglichen“, lässt sich mit ethischen Grundsätzen nicht vereinbaren.“