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Spende an den Papst nicht absetzbar

Da hat der Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH ein ernstes Problem. Er hat Papst Benedikt XVI. persönlich anläßlich einer Generalaudienz einen Scheck über 50.000 € überreicht.

Völlig überzeugend führt das Finanzgericht Köln in seiner Entscheidung vom 15.1.2014 – 13 K 3735/10 – (Volltext) aus:

Eine Spende sei nach deutschem Recht nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Spendenempfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle sei, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat gelegen ist. Diese Voraussetzungen seien bei einer Spende unmittelbar an den Papst nicht erfüllt. Denn als Empfänger der Zuwendung kämen nur der Heilige Stuhl, der Vatikanstaat oder die katholische Weltkirche in Betracht, die allesamt im Vatikan ansässig seien. Der Vatikan gehöre aber weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum an.
Quelle: Pressemitteilung FG Köln vom 17. Februar 2014

Die Spende sollte osteuropäischen Jugendlichen die Teilnahme am Weltjugendtag 2008 in Sydney ermöglichen. Sicherlich ist der Scheck eingelöst worden.

Nun hat wohl die GmbH Ersatzansprüche gegen den Geschäftsführer? Hinterher ist man immer schlauer. Das Überreichen einer überdimensionalen Kopie des Schecks ausgestellt auf eine deutsche Diozöse mit Zweckbindung wäre wohl die richtige Wahl gewesen.

Bürokratie

Bild Knüppel im SackGablers Wirstschaftslexikon:

legal-rationale Organisationsform, kennzeichnend für jede moderne Verwaltung im öffentlich-staatlichen Bereich sowie in Unternehmen, Betrieben, Verbänden, Parteien, Kirchen, Militärorganisationen etc.

Wir müssen für eine uns großzügig gewährte Akteneinsicht 12 € zahlen.

Ich bitte Sie, den Betrag von 12,00€ an die Landeshauptkasse Berlin, 10179 Berlin, auf deren Girokonto 1021102, Postbank Niederlassung Berlin, BLZ (IBAN: DE3710010010000121102) unter Angabe des Verwendungszwecks: 0573-11153-123 – III C 3219-1249/13 – Kassenzeichen 1430000158163 zu überweisen.

Die IBAN kann nicht korrekt sein, eine deutsche IBAN hat 22 Stellen.

Eine Prüfung über einen IBAN-Rechner ergibt:

Die IBAN lautet: DE37 1001 0010 0001 0211 02

Da fehlte eine 0 an der 17. Stelle.

Schreiben die den Brief jedesmal neu?

Wie viele Arbeitsstunden benötigen die dortigen Mitarbeiter, um trotz Übermittlungsfehlern der elend langen Verwendungszwecke die Zahlungen zuordnen zu können?

Ich weiß: Ich habe keine Ahnung!

DSP unterliegt Opferbeauftragtem

Opferbeauftragter Weber freigesprochen


lautet die Überschrift der Berliner Zeitung am 02.01.2014

Es war eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung wert und auch Juris eine Pressemitteilung wert.

Es wird also Zeit, daß wir in eigener Sache kommentieren.

Ob es ein Freispruch war, mag jeder selbst dem Beschluß des VG Berlin 4 L 570/13 vom 13.12.2013 entnehmen.

Worum ging’s? Weiterlesen

Maas – geht gar nicht

Typisch, diese Roten! Kein Traditionsbeswußtsein.

  • In den letzten 21 Jahren ist – bis auf eine Ausnahme von 2 Jahren – immer eine Frau Justizministerin gewesen.
  • Der Mann hat keinen Doppelnamen! Geht gar nicht. In den letzten 21 Jahren hatte nur eine Ministerin keinen Doppelnamen. Selbst der FDP gelang es, einen Minister mit Doppelnamen aufzutreiben.
  • Volljurist ohne Berufserfahrung, Berufspolitiker ohne Erfahrungen im Justizressort.

Verfahren gegen Tebartz-van Elst eingestellt

tagesschau.de Telegramm, 18.11.2013, 13:58 Uhr

Verfahren gegen Bischof Tebartz-van Elst eingestellt

Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Das teilte das Oberlandesgericht in Hamburg mit.

Als rechtliche Grundlage dieser Entscheidung kommt wohl nur § 153a StPO in Betracht, wonach die Einstellung erfolgen kann, wenn die Auflage geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

Hm …