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Verantwortliche Vernehmung verfehlt ihren Zweck

aus der Begründung eines Antrages der Staatsanwaltschaft auf Überwachung der Telekommunikation:

Die Schreiben vom TT.MM.JJJJ hat der Beschuldigte Rudi Ratlos abgesandt, obwohl er bereits zuvor durch die Polizei verantwortlich vernommen worden war.

Messerscharfer Schluß des Verteidigers: Formulierungsaufwand für den Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls (nicht erlassen) zur Begründung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr sollte nicht vergebens sein?

Jedenfalls darf die Vernehmung nicht als Disziplinierungsmaßnahme genutzt werden.

Edward Snowden Interview

Ich verfolge die Nachrichten mit wachsender Neugier und Erstaunen.

Ist den Offiziellen eigentlich bewußt, daß die Opfer der Abhörmaßnahmen sehr bewußt alle Einzelheiten aufnehmen und bewerten? Ich denke nicht, daß das Interesse abnehmen wird.

Um sich eine eigene Meinung zu bilden benötigt man Informationen, möglichst ungefiltert.

Das Interview mit Edward Snowden vom 06. Juni 2013 in Hongkong ist auf youtube veröffentlicht, mit deutschen Untertiteln:

Heute wurde auch berichtet, daß die Maschine des Bolivianischen Präsidenten Morales gezwungen wurde in Wien zu landen. Überflugrechte wurden nicht gewährt. Die Regierungen befürchteten, daß sich Snowden an Bord befände: FAZ: Snowden an Bord? Boliviens Präsident Morales zur Landung in Wien gezwungen

„UNSERE“ Richter am BGH – Anwaltssenat

Für Trolle gesperrtEs ist einer der Vorzüge der verfaßten Anwaltschaft, daß Anwälte über Anwälte richten.

Auch am Bundesgerichtshof. Der Senat ist zur Zeit mit diesen Anwälten als ehrenamtlichen Beisitzern besetzt:

  • Dr. Braeuer, Rechtsanwalt
  • Dr. Frey, Rechtsanwalt
  • Dr. Hauger, Rechtsanwältin
  • Dr. Martini, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Quaas, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Stüer, Rechtsanwalt und Notar
  • Dr. Wüllrich, Rechtsanwalt

Wie schön, daß uns beispielsweise der Kollege Dr. Quaas mit der Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs im Jahre 2011, BRAK-Mitteilungen 2012, 46, informiert.

Dort liest man:

Der zweite Fall, über den es zu berichten gilt, betrifft nicht den vermögenslosen, sondern einen (vermutlich) außerordentlich vermögenden Anwalt, der sich zum Ziel gesetzt hat, mit dem Geld kleiner Leute reich zu werden.

Ob er vermögend ist, der Kollege, vermutet der Kollege nur. Aber er weiß um seine Motive.

Nee, ne – das muß ich nicht mehr kommentieren?

Jagdsachen und LG Neuruppin

Bild: Messerschmidt-The vexed manIn Oranienburg gibt es keinen Jagdrechtler. Der Mandant kommt zu uns. Es hat geholfen, der Gegner hat die Kosten zu tragen. Wir haben die Kostenfestsetzung beantragt und das Gericht ist dem nicht gefolgt:

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Beauftragung des nicht ortsansässigen Beklagtenvertreters, welcher über Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Jagdrechts verfügt, nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, da sich der von den Parteien als Mitgliedern einer Jagdpächtergemeinschaft geführte Rechtsstreit über Ausgleichsforderungen und andere Zahlungsansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag verhielt. Streitrelevant waren gesellschaftsrechtliche Fragestellungen und nicht jagdrechtliche.

Auf die (unstatthafte) Gegenvorstellung:

Die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts erscheint nur dann ausnahmsweise als notwendig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden
kann (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 – 1 ZB 29/02, NJW 2003, 901). Dies ist im vorliegenden Sachverhalt nicht der Fall, da es im Kern um gesellschaftsrechtliche Fragestellungen ging.

Es empfiehlt sich, diese Begründung als Textbaustein zu erstellen. Mit dieser Begründung kann die Hinzuziehung eines jeden Spezialisten abgelehnt werden. Spezialist im Erbrecht? Aber wieso denn, der Erbvertrag ist doch Vertragsrecht, das lernt doch jeder Student. Spezialist im Medizinrecht? Aber wieso denn, der Arzthaftungsfall ist doch § 823 BGB, das lernt doch jeder Student, Spezialist im …

Fassungslos

 

„Wir müssen am Ende darauf stolz sein, dass ein solcher Prozess auch erträgt, wenn rechtsradikale Szeneanwälte versuchen, den Prozess zu torpedieren“, sagte Gabriel am Dienstagabend in Ulm. „Unser Rechtsstaat ist stärker als die.“
Quelle: Spiegel

Das ist der Kommentar des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel zu einem Befangenheitsantrag der Verteidiger Zschäpes. Nicht irgendein Idiot, sondern der Vorsitzende einer großen Volkspartei. Zuvor ist noch keiner auf die Idee gekommen, den Verteidigern vorzuwerfen, sie seien Szene-Anwälte. Die so beleidigten Anwälte reagierten souverän:

Wir verwahren uns ausdrücklich gegen die wahrheitswidrige und ehrverletzende Behauptung, sogenannte Szeneanwälte zu sein. Wer derartige Begrifflichkeiten verwendet, sollte zunächst prüfen, ob sie zutreffen, und diese dann differenziert einsetzen

Was war der Auslöser?

Die Verteidiger müssen nach einer Verfügung des Gerichts hinnehmen, sich an jedem Prozesstag durchsuchen zu lassen. Dagegen können Vertreter der Bundesanwaltschaft, Richter und im Prozess eingesetzte Justizwachtmeister, Polizisten und Protokollführer ohne Kontrollen in das Gebäude.

Nach unserer Rechtsordnung sind die als Verteidiger tätigen Rechtsanwälte gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege, was sich beispielsweise darin dokumentiert, daß gegen Rechtsanwälte keine Ordnungsmaßnahmen des Gerichtes verhängt werden dürfen. Das Befangenheitsgesuch ist daher naheliegend.

Ich verfolge die Berichterstattung über diesen Prozeß mit wachsendem Grausen.