Waffenrechtliche Praxis: Lachen oder Weinen?

Ich lästere ja gerne über die Waffenbehörden und die Gerichte. Bei diesem Leitsatz spielt sich vor dem geistigen Auge eines Waffenrechtsspezialisten ein ganzer Spielfilm ab:

Eine ordnungsgemäße Verwahrung liegt auch nicht vor, wenn die Ehefrau die anlässlich einer Steuerfahndung gefundene Waffe in Kenntnis der Zahlenkombination in einen Safe einschließt.VG VG Ansbach, Beschl. v. 11. 7. 2011 – AN 15 S 11.01195

Un die gut gewürzte Bockflinte ist doch auch superb:

[3] Am Abend des 23. 5. 2012 begab sich der Kläger zu dem Schrottplatz der Firma P., wobei er einen Tarnanzug trug und eine Gesichtsmaske angelegt hatte. Er führte eine Langwaffe (Bockflinte) mit sich. Diese war mit selbst gefertigten, mit Salz und etwas Pfeffer gefüllten Hülsen geladen. Der Kläger begab sich an die Stelle, von der er annahm, dass dort die Straftäter auf das Gelände des Schrottplatzes gelangen würden. Seinen Angaben zurfolge näherte sich um 21.20 Uhr ein mit drei Personen besetzter Pkw mit Pferdeanhänger dem Schrottplatzgelände. Während zwei Personen den Schrottplatz betreten hätten, sei der dritte Mann, ausgerüstet mit einem Funkgerät, die Zufahrtstraße zurückgegangen und habe sich in einer Hecke am Straßenrand versteckt. Er – der Kläger – habe die Polizei mit einer SMS an die Festnetznummer der Dienststelle über die Vorgänge informiert. Gleichzeitig habe er beschlossen, den Spitzel zu entwaffnen und zu verhaften. Dazu habe er sich an dessen Versteck herangepirscht und ihn aufgefordert, er solle sich mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Straßenboden legen. Nunmehr habe er die Polizei über die Notrufnummer 110 verständigt und um baldige Unterstützung ohne Blaulicht und Martinshorn gebeten. Nach etwa 30 Minuten sei der erste Streifenwagen erschienen. Dessen Besatzung will den Mann auf der Straße liegend festgestellt haben, daneben den Kläger mit der Bockflinte in der Hand. Den weiteren Angaben des Klägers zufolge hätten die Polizeibeamten das Eintreffen von Verstärkung abgewartet, bevor sie den Schrottplatz umstellt und durchsucht hätten. Zu diesem Zeitpunkt seien die weiteren Personen allerdings schon geflohen.[1]
VG Arnsberg, Urt. v. 18. 2. 2013 – 8 K 1999/12

  1. [1]Jagdschein ist weg, die Behörde will frühestens nach 10 Jahren eine neue Erlaubnis erteilen.
3 Kommentare
  1. Daniel
    Daniel sagte:

    In Kenntnis der Zahlenkombination? Wie jetzt… Sollen demnächst nur noch Demente Waffen besitzen dürfen? Lesen sich Richter den Unfug eigentlich noch mal durch, bevor sie ihn unterschreiben ;-)

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  2. -thh
    -thh sagte:

    „In Kenntnis der Zahlenkombination? Wie jetzt… Sollen demnächst nur noch Demente Waffen besitzen dürfen? “

    Nein. Aber weder sollen die Waffen unverschlossen herumliegen noch andere Personen, wie bspw. Ehefrauen (Kinder, Geschwister, …) der Waffenbesitzer, die Kombination des Waffentresors kennen.

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  3. Daniel
    Daniel sagte:

    @ THH: Ich bin davon ausgegangen, dass die Ehefrau die Besitzerin ist. Soll ja vorkommen, dass Frauen auch zur Waffe greifen ;-). Aber selbst wenn nicht, ist es schon recht hart, dem Besitzer mglw Unzuverlässigkeit vorzuwerfen, weil er seiner Frau die Safekombination nicht vorenthalten hat. Bei Kindern wäre das vielleicht anders. Die haben am Waffenschrank wirklich nichts zu suchen. Wie auch am Arzneischrank oder Papis heimlichen Schnapsvorrat…

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