RAK Berlin kippt Robenpflicht

Der Vorstand hat in seiner Sitzung v. 11.11.2009 beschlossen:

Der Vorstand wird die derzeitige tatsächliche Handhabung des Tragens einer Robe vor Gerichten des Landes Berlin evaluieren. Das Ergebnis der Evaluierung wird im Berliner Anwaltsblatt veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung dieses Ergebnisses wird der Vorstand das Auftreten von Anwältinnen und Anwälten vor Berliner Gerichten nicht ahnden.

Der Beschluß erging mit zwei drei Gegenstimmen.

Fortbildung

Eine Woche Fortbildung inmitten wunderschöner Herbstwälder. Die täglichen Nachrichten über 20 Jahre Mauerfall sollen mich verschonen. Die Aussicht aus dem Fenster auf die Große Lanke läßt mich neugierig werden.

Große Lanke

Den gleichen Blick hatte wohl auch Friedrich-Wend zu Eulenburg, der die Villa zwischen 1906 und 1908 erbaute und 1907 die Bewirtschaftung der Liebenburger Güter von seinem Vater Philipp übernahm. Dieser ging mit der Eulenburg-Affäre in die Geschichte ein und starb 1921 einsam und geächtet ein paar hundert Meter entfernt von hier. Sein langjähriger Freund Kaiser Wilhelm II. war hier regelmäßiger Jagdgast, erteilte dessen Sohn die Sondergenehmigung zur Heirat mit einer Katholischen und gehörte auch zu den Hochzeitsgästen.

Während der Nazizeit war Göring hier häufig bei Friedrich-Wend Jagdgast. Seine Cousine, Philipps Enkelin Libertas Haas Heye, die bereits 1933 in die NSDAP-Ortsgruppe eingetreten war, heiratete in Liebenberg 1936 Harro Schulze-Boysen. Beide wurden zwei Tage vor Heiligabend 1942 als Mitglieder der Widerstandsgruppe Rote Kapelle hingerichtet. In der Villa mit Blick auf die Große Lanke forschte ab 1943 Otto Heinrich Warburg, der 1931 den Nobelpreis für Medizin erhielt.

Den gleichen Blick genossen ab 1946 die Gäste des Zentralkomitees der SED streng abgeschirmt von den Arbeitern und Bauern und sonstigen Werktätigen. Das Gebiet rundum wurde per Volkskammerbeschluß 1964 zum staatlichen Jagdgebiet erklärt und auch hohe Staatsgäste genossen das wildreiche Gebiet.

Das ist jetzt seit zwanzig Jahren vorbei.

Koalitionsvertrag will Zeugenpflichten ändern

5006 Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei
5007
5008 Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermitt-
5009 lungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor
5010 der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache
5011 aussagen müssen.
Quelle: Koalistionsvertrag

Sollte man nicht ersteinmal Geld in die Schulbildung investieren? Mittlerweile ist es in vielen Fällen schwierig geworden zu vertehen, was der Polizeibeamte ausdrücken wollte. Über Orthographie (neu oder alt) wollen wir erst gar nicht reden. Wieviele neue Stellen sollen denn da geschaffen werden?

Udo Vetter hat das Thema vertieft: Von der Polizeiwache in die Ordnungshaft und Burhoff verweist mit Hinweis auf die Bundestagsdrucksache 16/3659 darauf, daß das Bundesministerium für Justiz einen solchen Versuch schon einmal als nicht genügend „rechtsstaatlich“ zurückgewiesen hat. Macht sich aber beim Nichtinformierten gut.

Wenn die Kammer nicht gehorcht

ZuchtmittelSo ganz theoretisch ist die Überlegung nicht: Was passiert wenn der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Gesetz oder Satzung nicht beachtet, insbesondere die der Rechtsanwaltskammer übertragenen Aufgaben nicht erfüllt?

Beispielsweise, weil die Mehrheit der Vorstandsmitglieder ihre politischen Ansichten durchsetzen möchte, die sich mit der Gesetzes- bzw. Satzungslage nicht in Übereinstimmung bringen läßt?

§ 62 BRAO bestimmt, daß die Landesjustizverwaltung die Staatsaufsicht über die Rechtsanwaltskammern führt. Dies ist reine Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht, die nur zu berücksichtigen hat, ob Gesetz und Satzung beachtet sind. In Ermessensentscheidungen darf die Staatsaufsicht nicht eingreifen, es sei denn, die Entscheidung ist ermessensfehlerhaft.

Als Eingriffsinstrumentarium stehen ihr Weiterlesen

Wahrheitspflicht

Der Zeuge, vom Gericht ordnungsgemäß belehrt, erklärt:

Ich komme dann erst freitags abends nach Hause und dann achte ich nicht immer so genau darauf, was meine Frau mir erzählt.

Hatte der ein Glück, daß seine Frau nach ihm vernommen wurde und daher noch draußen saß. Sonst hätte das Gericht wohl auch nach § 55 StPO analog belehren müssen…