Berühmtes Bild Goethes. Ob über ihn wohl eine Regelanfrage eingeholt worden wäre?

Sorry, keine Zeit

Über unsere Kontaktseite kommen manchmal Anfragen, da reibt man sich die Augen.

Ein Nutzer hat sich eine unserer Seiten zu Herzen genommen und daraufhin einen Brief an die Staatsanwaltschaft verfaßt. Die hat ihn abschlägig beschieden.

Er berichtete das unserem verstorbenen Seniorpartner voller Empörung. Ich fragte an, was wir für ihn tun können und erhielt diese Antwort:

Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz,

Sie könnten mir gegen eine nicht überzogene Kostennote ganz kurz knapp darlegen, ob der Leitende Staatsanwalt irrt und was ich ihm antworten könnte.

Ich meine natürlich rechtlich abgesichert mit Gesetz oder Rechtssprechung (Aktenzeichen). Bei Rechtsprechung wäre die Frage, ob es die herrschende Meinung ist. Ich will sagen: ich bin doch sicher nicht der Erste, der sowas klären will

Ganz kurz und knapp kann ich im Moment gerade nicht. Sorry, keine Zeit. Ich bin auf dem Weg ins Wochenende.

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