per beA und vorab per Telefax

Sollen ihm doch alle Zähne ausfallen, bis auf einen, der soll für Zahnschmerzen bleiben!

OK, ich verrate Ihnen etwas über die Interna einer Rechtsanwaltskanzlei.

  1. Selbstverständlich wird eingehende Post geöffnet und mit dem Eingangsstempel versehen.
  2. Sie wird von der Bürovorsteherin gelesen und daraufhin geprüft, ob Fristen eingetragen werden müssen und dergleichen Formalien mehr.
  3. Der Posteingang wird zur Akte gescannt.
  4. Bei Papierakten muß die Akte gezogen werden und das Schriftstück in die Akte geheftet werden; bei ausschließlich elektronisch geführten Akten erfolgt dieser Arbeitsschritt digital (auch nicht viel weniger Arbeit).
  5. Die Akte wird dem Anwalt vorgelegt (in Papier oder elektronisch).
  6. Der Anwalt kontrolliert den Posteingang und muß aufgrund der Rechtsprechung die Akte auch jedesmal auf Fristen, etc. neu kontrollieren.
  7. Der Anwalt erledigt die sich aus dem Posteingang ergebenden Aufgaben und trägt die neue Wiedervorlage der Akte ein oder läßt sie eintragen.
  8. Papierakten müssen wieder weggehängt werden, ggf. daraufhin kontrolliert werden, daß eine künftige Wiedervorlage im Fristenbuch eingetragen ist.

Ein Kollege wollte gerade sichergehen, daß die Post auch wirklich gelesen wird (möchte zu gerne wissen, wie sein Büro organisiert ist). Wir haben seinen netten Brief dreifach erhalten.

  • per beA (das ist ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, mit Zustellungsbescheinigung, besonders gesichert und pi pa po.
  • vorab per Telefax und dann nochmal
  • per Schneckenpost.

Lieber Kollege! Es fehlt noch der Versand per eMail und sicherheitshalber, wer weiß schon, wie das mit dem beA funktioniert, auch noch per Gerichtsvollzieher zustellen! Ich bin Ihnen dankbar, daß sie ihn uns nicht auch nocheinmal am Telephon vorgesungen haben!

Schon der Versand vorab per Telefax treibt mir im Regelfall die Zornesfalten auf die Stirn. Was soll dieser Blödsinn, der Versand per Telefax ist völlig ausreichend wenn es nicht auf das Original ankommt! Selbst Gerichte haben das erkannt – und das will was heißen – und bitten darum, nur fristwahrende Schriftsätze vorab per Telefax zu versenden.

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