Offenbarungseid
Offenbarungseid? Berliner Justiz zu blöd zum zum!
Es tut mir wirklich leid, ich muß einfach meiner Wut Luft verschaffen. Um meine Wut zu verstehen, beleuchte ich die Hintergründe kurz:
Beratungshilfe
Beratungshilfe ermöglicht den Menschen mit geringem Einkommen gegen eine Eigenleistung von 15 Euro Rechtsberatung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im Rahmen eines Güteverfahrens. Ich finde, das hat der Gesetzgeber sehr schlau gemacht. Er verpflichtet die Rechtsanwälte, diese Leistungen zu erbringen und macht sich selbst dabei einen ziemlich schlanken Fuß.
Wir müssen aus gesetzlichen Gründen eine Akte anlegen und selbstverständlich eine Kollisionsprüfung durchführen, nicht, daß etwa einer unserer Kollegen einen Fall des potentiellen Gegners bearbeitet. Das verursacht bei uns Personalkosten in Höhe von ca. 47 €. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin führt das Beratungsgespräch nicht in 10 Minuten. Wenn wir dem armen Schlucker die 15 € abknöpfen würden, wie das Gesetz es vorsieht, entstünden bei uns Verwaltungskosten für die Verbuchung der Zahlung in einer Höhe, die die 15 € deutlich übersteigen.
Die zu Beratenden haben zu recht kein schlechtes Gewissen, sie waren zuvor beim Amtsgericht, haben sich einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen und glauben allen Ernstes, der Staat würde den bei uns anfallenden Aufwand angemessen entgelten. Dieser verlangt stattdessen jedoch von den Rechtsanwälten ein Sonderopfer und entlohnt die Beratungshilfe auf umständlich zu stellenden Antrag des Rechtsanwaltes mit satten 42,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Ich möchte gar nicht ahnen, wie hoch die Verwaltungskosten sind, die beim Amtsgericht dafür anfallen.
Offenbarungseid!
Und jetzt kommt der Knaller: Die Antwort auf unseren Antrag an das Amtsgericht auf Auszahlung der 42 € netto:
Abgesehen davon, daß die vermuteten Gesamtkosten für diese Wohlfahrtsleistung mehrere hundert € betragen dürften, ist die Berliner Justiz auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage, das Schmerzensgeld für Rechtsanwälte auszuzahlen. Sie hat das dafür benötigte Verfahren eingestellt und das neue Verfahren noch nicht in Betrieb genommen.
Auf der Website der Berliner Gerichte findet sich an oberster Stelle der prominent hervorgehobene Hinweis:
Einführung einer neuen Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in der Berliner Verwaltung
Aufgrund der Einführung eines neuen Kassenprogramms können im Zeitraum vom 09. – 29. Juni 2026 keine Auszahlungen erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese vorübergehende Einschränkung. Unsere Mitarbeitenden sind bemüht, die anfallenden Rückstände im Anschluss zeitnah abzuarbeiten. Für eventuell entstehende Unannehmlichkeiten wird um Entschuldigung gebeten.
Nein, ich habe kein Verständnis dafür!






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