Volumeninkasso
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Entscheidung vom 25. 08. 2011 – VG 1 K 5.10– entschieden: Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Quelle: Pressemitteilung Nr. 38/ 2011 VG Berlin Diese Aussage betrifft selsbtverständlich alle Rechtsdienstleister, auch […]