Brechmittel-Nebentäter
In der Pressemitteilung des BGH v. 29.04.2010 werden die Befürchtungen des Kollegen Hoenig, es werde mit zweierlei Maß gemessen, widerlegt: Den unerfahrenen und mit einem solchen Eingriff stark überforderten Angeklagten treffe auch ein Übernahmeverschulden, das durch ebenfalls todesursächliche Pflichtverletzungen Dritter (Notarzt, Organisatoren des Beweismittelsicherungsdienstes) nicht beseitigt werden konnte. Diese seien – bisher unbehelligt gebliebene – […]