Waffen in Kinderhand
Wenn Ihr 17 Jähriger in Ihrem Garten unter Ihrer Aufsicht mit Ihrem Luftgewehr auf eine Zielscheibe schießt und die Polzei hört davon, suchen Sie sich besser sofort einen im Waffenrecht bewanderten Verteidiger. § 2 Abs. 1 WaffG bestimmt: Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zum […]
