Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.10
Weitgehend unbemerkt gibt es seit dem 01.01.2010 in der Düsseldorfer Tabelle einen erheblichen Unterschied. Die ausgewiesenen Beträge beziehen sich auf die Unterhaltspflicht nun nur noch gegenüber einem (geschiedenen) Ehegatten und einem Kind (früher einem Ehegatten und zwei Kindern). Besteht die Unterhaltspflicht nur gegenüber einer Person ist im Regelfall eine Höherstufung in die nächste Einkommensgruppe vorgesehen. […]
