Hurra! Waffen beschlagnahmt
Der Ticker der Berliner Polizei meldet Unglaubliches:
Bei Verkehrskontrolle Waffen beschlagnahmt
MittePolizeibeamte stießen gestern Nachmittag bei einer Verkehrskontrolle in Gesundbrunnen auf einen bewaffneten und mit Haftbefehl gesuchten Mann. Der 53-Jährige befuhr mit einem „BMW“ die Osloer Straße, als er kurz nach 14 Uhr von einer Streife wegen fehlender Haftpflichtversicherung angehalten wurde. Die Beamten stellten zunächst fest, dass der 53-Jährige zur Vollstreckung einer Geldstrafe per Haftbefehl gesucht wurde. Bei einer Durchsuchung des Mannes entdeckten die Polizisten eine geladene Schreckschusswaffe, ein Einhand- und ein Klappmesser sowie im Fahrzeug ein Tierabwehrspray. Nachdem entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Gegenstände beschlagnahmt und die offene Geldstrafe bezahlt wurde, entließen die Beamten den Mann.
Für die Schreckschusswaffe hätte er den kleinen Waffenschein lösen müssen. § 42a WaffG verbietet das Führen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge. Das sind die Messer, die man mit einer Hand aufklappen kann (ein wenig Geschicklichkeit vorausgesetzt) und die dann nicht wieder von alleine zuklappen, wenn man den Apfel aufschneidet. Es handelt sich auch nach dem Gesetz dabei nicht um eine Waffe. Es ist nachvollziehbar, daß diese Gegenstände beschlagnahmt wurden, ist doch das Führen dieser Gegenstände ohne Erlaubnis verboten.
Aber warum ist das Klappmesser und das Tierabwehrspray beschlagnahmt worden? Ist der BMW auch beschlagnahmt worden? Dieses Waffengesetz und seine Anwendung werden immer undurchsichtiger.
Und wie erkennt man eine fehlende Haftpflichtversicherung? Mit Versicherungskennzeichen war der BMW doch nicht unterwegs, oder?
Da kann man nur raten: Wegen fehlenden Versicherungsschutzes war das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben, das kennzeichen wurde entstempelt oder er wies einen bestehenden Versicherungsschutz nach. Vielleicht haben die Beamten ein Schweizermesser benutzt, um die Plakette abzukratzen?