Winterdienst
Unfälle wegen Vernachlässigung der Streupflicht = teuer für Grundstückseigentümer! Schnee und Glätte auf Gehwegen müssen beseitigt werden. Diese Pflicht gilt in erster Linie für Grundstückseigentümer, die gemäß dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) die Gehwege auf mindestens einen Meter Breite von Schnee und Glätte befreien müssen, und zwar wochentags von 07.00 bis 20.00 Uhr. Dauert der Schneefall über […]