BVerfG und Corona
Die Einschränkungen der Grundrechte durch die Corona-Verordnungen sind erheblich. Gut, daß das BVerfG sehr schnell über die Eilanträge auf Außervollzugsetzung entschieden hat. Das Thema ist hochkomplex und auf die Schnelle nicht zu entscheiden. Deshalb war eine Folgenabwägung vorzunehmen. Was passiert wenn …
Das BVerfG hat klar entschieden.