Widerrufsjoker
Die Sensation vom Europäischen Gerichtshof – EuGH: Die typischerweise von den Banken verwandte Widerrufsbelehrung ist unwirksam, die Widerrufsfristen haben nicht begonnen. Der EuGH begründet dies mit dem für den Verbraucher nicht nachvollziehbaren Kaskadenverweis auf die BGB- und EGBGB-Vorschriften. Der Widerruf dieser Verträge kann noch erklärt werden und eröffnet erheblichen Gestaltungsspielraum. Beachtliche Summen stehen insbesondere bei Immobilienkrediten im Raum