Erbwaffen und Waffenschrank
Mit den Änderungen zum Waffenbesitz sind die Bestimmungen für Erbwaffen verschärft worden. Der Bestandsschutz für die alten Schränke gilt nicht für die Erben der berechtigten Besitzer
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Mit den Änderungen zum Waffenbesitz sind die Bestimmungen für Erbwaffen verschärft worden. Der Bestandsschutz für die alten Schränke gilt nicht für die Erben der berechtigten Besitzer
Flughafengebühren und Steuern müssen dem Kunden der Fluggesellschaft erstattet werden falls er den Vertrag kündigt. Entgegenstehende Regelungen sind unwirksam.
Die Berechnung der Verjährungsfristen ist nicht einfach. Im Beitrag wird dies anhand des Besitzes von Cannabis in nicht geringen Mengen dargestellt. Regelmäßig ist die Straftat erst nach 20 Jahren verjährt, die Verjährung kann durch Ruhen oder Unterbrechungen hinausgeschoben sein.
Eine Waffenbehörde hat die waffenrechtlichen Erlaubnisse der Ehefrau eines Reichsbürgers widerrufen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dieser Sippenhaft einen Riegel vorgeschoben: Insoweit ergibt sich weder aus dem Verwaltungsvorgang noch aus dem Vortrag der Beteiligten, dass die Antragstellerin selbst sich eine dementsprechende Einstellung zu Eigen gemacht hat. Dass Vergleichbares für ihren Ehemann angenommen wird, reicht vor dem […]
Das Landgericht Berlin hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Mietpreisbremse zur Entscheidung vorgelegt.
Dr. Schmitz & Partner
Baraschstraße 3a
14193 Berlin-Grunewald
Telefon: (030) 329 00 4 – 0
Anwalt@DrSchmitz.de
01805 / RA JEDE
01805 / 72 5333
14 Cent/Min. aus dem Festnetz,
max. 42 Cent/Min Mobilfunk