Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat auf eine Sprungrevision entschieden, daß Jäger keinen Anspruch darauf haben, daß ihnen der Erwerb eines Schalldämpfers für ihre Jagdwaffen gestattet wird – Urteil vom 28. 11. 2018 – BVerwG 6 C 4.18 – so die Pressemitteilung des Gerichtes.
Wir hatten das Thema schon vor Jahren beleuchtet und auch auf die positive Stellungnahme des BKA verwiesen.
Die Jägerschaft is not amused und klärt sachlich auf: Pressemitteilung DJV
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