BKA-Bericht: Waffenrecht; Zulassung von Schalldämpfern zur Jagd

Das ging blitzschnell: Das Bundeskriminalamt entsprach meinem Antrag vom 16.10.2015 am 19.10.2015 und am 23.10.2015 ging bei uns der Ausdruck des Berichtes ein.

Wir berichteten bereits Jagen mit Schalldämpfer am 05.12.2014 über das Urteils aus Freiburg und am 17.10.2015 Jagd mit Schalldämpfer über die Rechtslage in Bayern, die sicherlich nicht ohne Auswirkungen auf die Genehmigungslage der anderen Waffenbehörden bleiben wird.

Der Bericht ist nicht nur wegen der leicht verständlichen technischen Erläuterungen lesenswert, sondern auch zur praktisch nicht vorhandenen Deliktsrelevanz der Schalldämpfer.

Wir stellen Ihnen den Bericht zur Verfügung: Hier!

2 Kommentare
  1. Gast
    Gast sagte:

    Ich frage mich immer wieder in welcher Welt die Entscheidungtraeger leben. Dem legalen Waffenbesitzer werden die groessten Steine in den Weg gelegt, dem Illegalen keine. Etwas kriminelle Energie vorausgesetzt, geht der in den naechsten Fachhandel und kauft sich einen Oelfilter. Dann laesst er sich, sofern er es nicht selber kann, einen Adapter drehen. Schon hat er seinen Schalldaempfer und einen preiswerten obendrein. Vielleicht ist der nicht so zuverlaessig und sicher, aber fuer die geplante Tat wohl ausreichend.

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  2. Stefam
    Stefam sagte:

    Wieso wird im Begleittext auf eine Enstcheidung aus 2015 hingewiesen, aber hinter dem Link verbirgt sich das altbekannte Schreiben aus 2013??

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