Watschn aus Karlsruhe für den Gesetzgeber
Von den großen Presseorganen scheint sich keiner dafür zu interessieren. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat mit der Entscheidung vom 07.02.2017 – 1 BGs 74/17 – den Antrag des Cum/Ex Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages auf Durchsuchung der Praxisräume von Anwälten abgelehnt. Eine lesenswerte Entscheidung mit Nachhilfecharakter: Gewaltenteilung leicht gemacht. Was ist Aufgabe eines Untersuchungsausschusses, was die […]