Sündenkuss-Anwälte benötigen künftig keine Berufshaftpflichtversicherung
Das ist nur eine der Wahnsinnstaten des Gesetzgebers im Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung gälten auch für Syndizi. Daher bedürfe es auch keiner Berufshaftpflichtversicherung gegenüber dem eigenen Arbeitgeber, das sei systemfremd. Eine Berufshaftpflichtversicherungspflicht würde im Übrigen eine Schlechterstellung gegenüber angestellten Rechtsanwälten in Kanzleien bedeuten, die diese nicht […]