Geräteschuppen mit Werkzeug, das auch als Waffe benutzt werden kann.

Wie können Sie es wagen, Herr Ministerpräsident?

Ich gehöre zu denen!

Ich bin Jäger und habe – wie mehr als 380.00 andere auch – einen Jagdschein gelöst. Es gibt ca. 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer in Deutschland. Ich benutze die Waffen für das wohl älteste Handwerk der Welt. Der Bundesrat hat in seiner 980 Sitzung am 20.09.2019 seinen Beschluß zum 3. WaffRÄndG auf den Weg in den Bundestag gebracht. Dort mußte ich lesen, daß ich eine Gefahr bin und werde in einem Atemzug mit Rechtsextremisten genannt:

Angesichts der enormen und zunehmenden Gefahren, die von einem legalen Waffenbesitz, insbesondere von Rechtsextremisten, ausgehen, bedarf es dringend der Regelung, dass eine Speicherung als Extremist bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder zur Tatbestandserfüllung der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht.

Von mir gehen enorme und zunehmende Gefahren aus? Was bilden sich die die Damen und Herren Mitglieder der Landesregierungen, aus denen sich der Bundesrat zusammensetzt, ein? Ich verbitte mir diese Unverschämtheit.

Es betrifft Sie nicht?

Wirklich nicht? Was meinen Sie, wie lange wird es noch dauern, bis die Gegner des individuellen Straßenverkehrs folgenden Satz in und durch den Bundesrat bringen?

Angesichts der enormen und zunehmenden Gefahren, die von Nutzern des Individualverkehrs, insbesondere von Rechtsextremisten, ausgehen, bedarf es dringend der Regelung, dass eine Speicherung als Extremist bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder zur Tatbestandserfüllung der Regelvermutung der straßenverkehrsrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht.

Es bedarf wohl keiner Erläuterungen, daß ein Kraftfahrzeug als gefährliche Waffe eingesetzt werden kann. Die jüngere Geschichte kennt leider einige Beispiele.

Mir fallen da noch einige Lebensbereiche ein, die von enormen und zunehmenden Gefahren geprägt sind. Wollen wir auch die Zigtausende unter Generalverdacht stellen, die ein paar Fußballschuhe im Schrank haben? Am letzten Wochenende gab es in Berlin einen Schiedsrichterstreik wegen der zunehmenden Gewalt auf den Spielplätzen. Schiedsrichter werden geschlagen und mit dem Helikopter ins Krankenhaus gebracht.

Ich verwahre mich dagegen, unter Generalverdacht gestellt zu werden. Wir brauchen keine Verschärfungen des Waffengesetzes oder des Straßenverkehrsgesetzes. Auch das Verbot von Keramikmessern oder spitzer Küchenmesser ist nicht erforderlich.

Und gegen meinen Nachabarn, der viele gefährliche Werkzeuge in seinem Gartenschuppen aufbewahrt, muß man auch keine neuen Gesetze erfinden. Ja, einige derartige Werkzeuge sind von Attentätern schon verwandt worden, derartige Gefahren nehmen zu und auch Extremisten – des rechten oder linken Spektrums – haben Zugriff auf derartige als Waffen einsetzbare Werkzeuge.

Dem 3. WaffRÄndG hatten wir bereits einen eigenen Beitrag gewidmet und auf den sich ständig aktualisierenden Link des Dokumentationssystems des Deutschen Bundestages verwiesen: DIP 3. WaffRÄndG

Auch das Thema Regelanfrage beim Verfassungsschutz haben wir gegeißelt. Nicht zum ersten Mal, schon vor fünf Jahren wiesen wir auf die Ungeheuerlichkeit hin: Gesetzentwurf Regelanfrage.

Wir bleiben dran.

Regelanfrage Verfassungsschutz – WaffG

Blanker Zynismus

Mit Beschluß vom 20.09.2019 hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (3. WaffRÄndG) auch die alte Forderung nach der Regelanfrage wiederholt.

Die Anfrage beim Verfassungsschutz soll die Regel werden

Die Regelanfrage soll kommen. Die was? Ganz einfach: Wenn der Bürger seine Rechte wahrnimmt und einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis stellt, wird künftig automatisch eine Auskunft bei den Verfassungsschutzbehörden – also den Geheimdiensten – den Schlapphüten – eingeholt. Die Begründung (BRDrS 363/19):

Angesichts der enormen und zunehmenden Gefahren, die von einem legalen Waffenbesitz, insbesondere von Rechtsextremisten, ausgehen, bedarf es dringend der Regelung, dass eine Speicherung als Extremist bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder zur Tatbestandserfüllung der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. Nur so kann
sichergestellt werden, dass dort, wo relevante sicherheitsbehördliche Erkenntnisse zu extremistischen Bestrebungen vorliegen, die aus nachrichtendienstlichen Gründen nicht vorgehalten werden können und allein deshalb notwendige rechtliche Konsequenzen unterbleiben, in das waffenbehördliche Verfahren zur Versagung oder Entziehung einer Erlaubnis eingeführt werden können. Die
Bestimmung wird wie bisher im Katalog der Unzuverlässigkeitsgründe angesiedelt, die bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen zur Folge haben, dass eine Person die erforderliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht besitzt (Regelunzuverlässigkeit). Es handelt sich um eine widerlegbare Vermutung (sogenannte Regelvermutung).

Jeder Rechtsextremist bekommt jetzt auf preiswerte und einfache Art und Weise Auskunft darüber, ob er als Rechtsextremist beim Verfassungsschutz verzeichnet ist. Er stellt einen Antrag auf Ausstellung des Kleinen Waffenscheins und die Waffenbehörde fragt beim Verfassungsschutz nach. Liegen dort Erkenntnisse vor und der Verfassungsschutz berichtet darüber (das muß er nach dem Gesetzentwurf nicht) erhält der Rechtsextremist keinen Kleinen Waffenschein und erhält die Begründung und einen Eintrag im Führungszeugnis.

Der Verfassungsschutz wird sich – schon aus Quellenschutzgründen – sehr genau überlegen, ob er der Waffenbehörde seine Erkenntnisse mitteilt.

Was soll dann das Ganze? Es wird viele rechtstreue Bürger von ihrem Recht abhalten. Vor allem das Risiko der Eintragung im Führungszeugnis ist rechtlich unkontrollierbar.

Es gibt verständlicherweise kein durchsetzbares Recht auf Auskunft über den Datenbestand beim Verfassungsschutz.

Regelanfrage mit negativem Ergebnis

Aber was macht der rechtstreue Bürger wenn die Auskunft negativ ist und man sicher ist, das stimmt nicht?

Sich in sein Unglück fügen! Der Bundesrat hat das Problem auch gesehen und sehr zynisch diese Begründung abgegeben:

Das Rechtsschutzversprechen des Artikels 19 Absatz 4 GG wird dadurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Im Waffenrecht gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, der Besitz, das Tragen und so weiter von Waffen ist grundsätzlich verboten und wird nur im Einzelfall und unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Bei Verboten mit Erlaubnisvorbehalt liegt die Beweislast dafür, dass Ausschlusskriterien nicht eingreifen, beim Antragsteller und nicht bei der Behörde. Dem nachrichtendienstlich als Extremist gespeicherten Antragsteller wird die waffenrechtliche Erlaubnis nicht grundsätzlich versagt. Ihm wird aber zugemutet, die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren
rechtsstaatlich einwandfrei überprüfen zu lassen. Dass das eine Verzögerung des waffenrechtlichen Erlaubnisverfahrens bedeutet, ist hinzunehmen. Dass der Antragsteller zudem in dem gesonderten Verfahren – gegebenenfalls mit vorgeschaltetem In-camera-Verfahren – an dort geltenden Beweislastregeln scheitern kann, ist eine Folge der gesetzgeberischen Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit und individuellem Rechtsschutz.

Rechtsschutz gegen die Auskunft?

Das muß man sich vor der schwallartigen Entleerung des Mageninhaltes auf der Zunge zergehen lassen:

Dass der Antragsteller zudem in dem gesonderten Verfahren – gegebenenfalls mit vorgeschaltetem In-camera-Verfahren – an dort geltenden Beweislastregeln scheitern kann, ist eine Folge der gesetzgeberischen Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit und individuellem Rechtsschutz.

Im Klartext: Wer nicht nachweisen kann, daß er nicht in die Datei des Verfassungsschutzes gehört, hat Pech gehabt. Der Gesetzgeber stellt den Rechtsschutz des Bürgers hinten an.

Trennungsgebot und Regelanfrage

Hält denn keiner mehr das Trennungsgebot für verfassungsrechtlich geboten? Die Schlapphüte dürfen, was den Polizeibehörden verboten ist. Das ist solange o.k. wie die dabei erlangten „Erkenntnisse“ nicht an die Polizeibehörden zurückfließen. Im Ergebnis nutzen nun die Polizeibehörden die Ergebnisse der ihnen nicht erlaubten Erkenntnismittel und Methoden.

Bin ich der Einzige, der sich darüber aufregt? War das nicht einer der großen Systemfehler des Nationalsozialismus,  die geballten Kompetenzen beim Reichssicherheitshauptamt und der Gestapo? Warum schreien die Linken nicht auf, wo bleibt das Gezeter der Alt-68er?

Guy, ZRP 1987, 45 (48) hat die eine Seite sehr schön auf den Punkt gebracht:

… Sinn des Trennungsgebots: Polizeiliche Befugnisse sollen durch den Bereich der Gefahrenabwehr und der Aufklärung von Straftaten begrenzt werden; außerhalb dieses Bereichs soll es eben keine polizeilichen, sondern nur nachrichtendienstliche Mittel geben. Eben dies wird durch das Trennungsgebot sichergestellt. Die polizeilichen Mittel werden aus dem „Vorfeld“ heraus gehalten; damit wird dieses aber nicht unbeobachtet gelassen, sondern von den Nachrichtendiensten mit begrenzten Mitteln aufgeklärt.

Polizei keine nachrichtendienstlichen Mittel, Nachrichtendienste keine polizeilichen Mittel. Wer daran rührt, legt Hand an an rechtsstaatliche Grundsätze unseres Landes.

Bald sind Küchenmesser verboten

„Verbot der Küchenmesser? Herr Jede, Sie spinnen!“

Nein, ich bin nicht übergeschnappt und übertreibe auch nicht. Es geht um spitze Küchenmesser. Damit fügen Menschen anderen Menschen Verletzungen zu, töten sie auch.

Wir müssen unsere Politiker dazu bringen, rational mit dem Waffengesetz umzugehen und über die anstehende Waffenrechtsänderung faktenbasiert zu entscheiden.

Aber zurück zu den Küchenmessern.

Kriminalitätsexperten, Abgeordnete und religiöse Führer haben die Regierung in Großbritannien aufgefordert, den Verkauf  spitzer Küchenmesser zu verbieten. Dies war das Ergebnis einer „knife crime conference„.

Statistiken hätten gezeigt, dass die Messerkriminalität in Großbritannien seit 2014 um 80% zugenommen hat.

Selbstverständlich wird die Forderung des Verbots der Küchenmesser durch Forschungen bestätigt:

Der Brief hebt die Forschungsergebnisse hervor und erklärt, dass Spitzen an Haushaltsmessern historisch und nicht mehr notwendig sind, fügt hinzu: „Früher brauchten wir eine Spitze am Ende unseres Messers, um Essen aufzunehmen, weil Gabeln noch nicht erfunden wurden. Jetzt brauchen wir nur noch die Spitze, um Pakete zu öffnen, wenn wir uns nicht die Mühe machen wollen, die Schere zu finden.“

Herr Jede, Sie fabulieren!

 

Na, dann schauen Sie doch selber nach und überzeugen sich: Kent online, 22. September 2019

Und das ist keine Zeitungsente. Eine einfache Google-Suche nach „ban pointed domestic knives“ bringt zahlreiche Bestätigungen, incl. Petition, etc.

Sie glauben ernsthaft, das schwappt nicht nach Deutschland über? Dann beschäftigen Sie sich bitte mit der Geschichte der internationalen Bestrebungen zur Verschärfung der Waffengesetze. Auch bei uns werden bald solche Bestrebungen laut werden.

In Paris hat der Attentäter ein Messer mit Keramikklinge verwendet, diese werden in den Sicherheitsschleusen wohl nicht erkannt. Der typische Reflex der Politiker müßte nach den bisherigen Erfahrungen eigentlich die Forderung nach einem Verbot oder nach Einschränkungen des Verkaufs von Keramikmessern sein. Oder sowohl spitze als auch Keramikmesser verbieten?

Der Bürger bekommt von der geplanten Waffenrechtsänderung kaum etwas mit. Das betrifft ja schließlich nur die bestenfalls als suspekt zu bezeichnenden Waffenbesitzer?

Weit gefehlt, obwohl Messer in der Regel keine Waffen sind, regelt das Waffengesetz schon jetzt den Umgang mit Messern und es soll noch schlimmer kommen. Wir berichteten: Gesetzentwurf Messer

 

Waffenrechtsänderung

Waffenrechtsänderung nach dem Anschlag von Halle! Was denn auch sonst?

Der Täter hat sich mit einem 3D-Drucker die Waffen gebaut. Was soll also geändert werden?

Nee, nicht was Sie denken!

Wie, er kam nicht an legale Waffen und mußte deshalb auf die selbst gebastelten Waffen ausweichen? Unser Waffengesetz funktioniert und hat Schlimmeres verhindert?

Das bestehende Waffengesetz soll verändert werden, legale Waffenbesitzer werden drangsaliert. Einzelheiten kann man beispielsweise der Pressemitteilung des Deutschen Jagdverbandes entnehmen: Innenminister Seehofer schießt bei der Waffenrechtsänderung über das Ziel hinaus

Ich persönlich finde die Regelabfrage beim Verfassungsschutz besonders schlimm. Die Trennung zwischen Schlapphüten und Polizei (Waffenbehörden sind regelmäßig Polizeibehörden) findet nicht mehr statt. Wir hatten diese Bestrebungen schon vor Jahren thematisiert: Denn sie wissen nicht was sie tun!

Wer ist Ihr Bundestagsabgeordneter?

Das können Sie hier mit zwei Klicks herausfinden: Abgeordnetenwatch.de

Spätestens jetzt ist es an der Zeit, mit einem Brief Ihrem Abgeordneten Ihre Sorgen zu berichten. Nehmen Sie kein Muster, sondern erklären Sie ihm, was das in Ihrem ganz speziellen Fall bedeutet und warum das Unsinn ist.

Bild einer Strafakte einer deutschen Staatsanwaltschaft

Bundesweite Durchsuchungen wg. Zielpunktprojektoren

Durchsuchungen und Zielpunktprojektoren

wie paßt das zusammen?

Es ist ein ständiges Ärgernis: Der Verkauf von Zielpunktprojektoren über eBay oder vergleichbare Plattformen. Er führt regelmäßig zu Durchsuchungen, um Zielpunktprojektoren zu finden und die Besitzer zu bestrafen.

Der nichts ahnende Kunde sieht im Internet ein Produkt, das ihm für sein Gewehr sinnvoll erscheint. Besonders Jäger sind nach unseren Erfahrungen betroffen. Es sind uns aber auch Besitzer von Luftgewehren bekannt geworden. Beispielsweise möchte er ein preiswertes Leuchtpunktvisier erwerben.

„532nm grüner Laser Dot Leuchtpunktvisier Sight Scope Jäger Zielfernrohr“ zum Preis von 19.98 €.

Versuchen Sie es selbst und geben bei eBay den Begriff „Leuchtpunktvisier“ ein. Sie werden viele zulässige Leuchtpunktvisiere finden aber auch einige, die nach dem deutschen Waffengesetz streng verboten sind. Aus der Beschreibung der Produkte ist das nicht unbedingt erkennbar.

Und nun geht das Elend richtig los. Wir hatten bereits im November 2017 von einer entsprechenden Durchsuchungswelle berichtet: Laserpointer

Der Kunde schaut noch nach, ob der Verkäufer in Deutschland ansässig ist und kauft dann das Ding. Wer kommt schon auf die Idee, daß bei einem Verkäufer mit Standort Deutschland eine verbotene Waffe verkauft wird?

Es kommt, wie es kommen muß, die Polizei durchsucht die Wohnung und stellt es sicher.

Fundstück in der Akte

Der beauftragte Strafverteidiger liest dann in der Akte:

Der Vertrieb dieser Zielprojektoren wurde vom Zollkriminalamt (ZKA) auf der Internetplattform entdeckt und eine entsprechende Mitteilung an das BKA gefertigt. Nach Einschätzung des BKA handelt es sich bei diesen Zielprojektoren um verbotene Waffen i.S. § 2 Abs. 3 WaffG. Aus diesem Grund leitete das BKA ein Verfahren gegen die Betreiber dieses Ebay-Shops ein. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch die Kundendaten ausgewertet. Die entsprechenden Käufer wurden den für den Wohnort zuständigen Dienststellen mittgeteilt.

Der Betreiber sitzt im Ausland und hat nur eine Lieferadresse in Deutschland, die er bei eBay als seinen Sitz in Deutschland bewirbt. Ich gehe davon aus, daß der Betreiber nicht zur Verantwortung gezogen wird.

Leidtragender ist der deutsche Käufer, dem nun ein erheblicher Verstoß gegen das Waffengesetz mit herber Strafandrohung vorgeworfen wird. Die Einzelheiten zur Strafandrohung können Sie unseren oben verlinkten Beiträgen entnehmen.

Wir raten in Waffensachen wegen der erheblichen Auswirkungen auf die waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse dringend vom Versuch ab, sich selbst zu verteidigen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!