BREXIT and me
/3 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas Jede
Die herrschende Klasse scheint von kollektiver Paralyse betroffen.
Werden die Karten neu gemischt? Betrifft mich das? In den Medien wie immer kaum Fakten und davon ein erheblicher Teil falsch.
Diese Meldung ist symptomatisch für die heutige Zeit und nährt den Widerwillen breiter Bevölkerungskreise gegen unsere Politiker:
Der Finanzminister und Camerons engster Vertrauter – der lange Zeit als dessen gesetzter Kronprinz galt – hat sich seit dem Referendum nur per Twitter bemerkbar gemacht. Seine längste Stellungnahme an die Briten am Samstag bestand darin, der Ministerin für Entwicklungshilfe zu ihrem Coming-out als Lesbe zu gratulieren.
Quelle: Die WELT 27.06.2016
Unsere Politiker, ob Damen oder Herren oder Transgender oder was auch immer, müssen lernen, daß viele Menschen – nicht Bürger – sich nicht mehr repräsentiert fühlen. Sie sind es satt, von Ideologen zur Durchsetzung ihrer queeren Vorstellungen mißbraucht zu werden. Jeder Idiot sieht in seinem Land Mißstände und stellt fest, daß die Politik sich aus Rücksicht auf Randgruppen dieser Themen nicht annimmt. In Deutschland eine Große Koalition, die die Chance auf Umsetzung unbeliebter aber notwendiger Maßnahmen verschenkt und stattdessen Geschenke zu Lasten der künftigen Leistungsträger breit streut. Partikularinteressen stehen vor Gemeininteressen. Das Gemeinwohl auf dem Opfertisch der Minderheiten.
Wer in diesem Land am lautesten schreit, findet das meiste Gehör. Weite Bevölkerungkreise nehmen das hin. Nicht klaglos, aber sie agieren bisher nicht. Schlimmstenfalls wählen sie Parteien, deren Spitzenkandidaten sie niemals zu sich nach Hause einladen würden.
Es ist an der Zeit, daß wir unseren EU-Parlamentariern mitteilen, daß wir ihnen zusehen und zuhören und sehr genau registrieren, ob sie unsere Sorgen und Nöte wahrnehmen. Ich bin nicht mehr bereit hinzunehmen, daß die EU verbietet, diejenigen Bananen einzuführen, die mir schmecken. Ich will keine grünen Bananen und karibische Bananen, kürzer als 14cm, schmecken mir besser.
Dies ist ein Waffenrechts-Blog. Alle Menschen, die beruflich oder privat mit Waffen zu tun haben, sind von den abstrusen europäischen Ideen zur Änderung des Waffenrechts betroffen. Selbstverständlich muß der Zugang zu und der Umgang mit Waffen gesetzlich geregelt sein. Aber bitte nach vernunftbegründeten Kriterien und nicht nach den Vorgaben der Ideologen. Die Waffenlobby – nein das ist nichts Böses! – hat einen Anspruch darauf gehört zu werden und eine Auseinandersetzung mit ihren Argumenten zu erleben.
Eine EU-Bürokratie, die dem nicht gerecht wird, schafft sich selbst ab.
Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten und berichten von Ihren Sorgen und warum Sie die beabsichtigten Regelungen für sinnwidrig halten.
Eine kurzgefaßte Argumentationshilfe des DWJ-Chefredakteurs Walter Schulz finden Sie: Hier!
Ziemlich ausführlich der Aufruf der German Rifle Association: Hier!
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung aufgrund von Fakten und teilen Sie diese Ihrem Abgeordneten mit. Und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung über die Antwort Ihres Abgeordneten.
Unterstellen wir doch mal, der Abgeordnete ist ein Vollidiot. Unterstellen wir weiter, daß Sie dem Abgeordneten schreiben, was für ein unsinniger Aufwand und wie entwürdigend es für Sie ist, alle paar Jahre einen medizinischen Test ablegen zu müssen, ob Sie noch ganz gaga sind. Sie fragen, was denn konkret der Gegenstand des Tests sein soll und welchen Sicherheitsgewinn das erbringen soll.
Und nun unterstellen wir weiter, daß der Abgeordnete Ihnen überhaupt antwortet und mitteilt, daß im Interesse der Sicherheit aller, ein solcher Test notwendig ist.
Wetten, das passiert?
Erzählen Sie es Ihren Freunden und Nachbarn und vergessen Sie nicht, den Namen und die Parteizugehörigkeit des Abgeordneten herauszustellen.
Ein wenig mehr Lektüre? Aber gerne doch:
Halbautomaten – Ein Lichtblick?
/0 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeDer Deutsche Jagdverband teilt in seiner Pressemitteilung v. 13.05.2016 mit, daß der Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Dr. Robert Kloos, die Länder darüber informierte,
für halbautomatische Jagdwaffen „im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen.“ Das Bundesministerium des Innern habe hierzu seine Unterstützung zugesagt.
In der Mitteilung hat mich ein Zitat des Präsidenten des DJV rhetorisch begeistert
Jäger müssen bundesweit einheitliche Voraussetzungen vorfinden. Es ist dringend an der Zeit, die Stilblüten des Föderalismus wissensbasiert auszumerzen.
ceterum censeo
Kulturjournalismus
/1 Kommentar/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeKaum habe ich zwei gesicherte Zahlen recherchiert, stellen sich mir mehr Fragen: Braucht eine Person pro Waffe eine Erlaubnis? Und wer darf Waffen besitzen? Ich rufe einen Beamten an, der Gutachten über Menschen erstellt, die eine Waffe haben wollen.
„Hallo Felicitas Boeselager vom Deutschlandradio Kultur hier…“
Keine Antwort. Er ist nicht der einzige, der nichts sagen möchte. Ich merke: An Informationen zu kommen, ist beim Thema Waffen schwierig.
Deutschlandradio Kultur 23.02.2016
Sehr geehrte Frau Boeselager, ich habe mit dem Fleischer meines Vertrauens (o.k. in Berlin gibt es keinen) und dem Schuhmacher meines Vertrauens eine Vereinbarung getroffen. Ich mache keine Wurst und repariere keine Schuhe und als Gegenleistung betreiben sie keine Rechtsberatung. Sie verstehen diesen kleinen Fingerzeig?
Ist es so fernliegend, das Gesetz zu Rate zu ziehen? Der Titel des Gesetzes ist auch gar nicht so fernliegend zum Thema: Waffengesetz. Kann frau auch googlen.
Aber Sie haben dann ja den Richtigen gefunden: Ingo Meinhard!
einer der wenigen, der sich mit Waffen auskennt und redet
Sehr geehrter Herr Meinhard: Ich weiß, Sie sind ein ausgewiesener Fachmann und auch geübt im Umgang mit der Presse. Sie können noch so sehr mit Engelszungen reden, langsam und deutlich sprechen, der Jounralistin anbieten, sich den Text noch einmal anzugucken, um vielleicht Mißverständnisse aufzuklären, Rhabarber, Rhabarber, sowas kann man nicht verhindern:
Jäger, Sammler oder Sportschützen können mehrere Waffenbesitzkarten haben, sprich: Jeweils eine Karte für eine Waffe ist nötig. Das bedeutet: Die 2,31 Millionen Waffenbesitzerlaubnisse könnten theoretisch – ich übertreibe – auf gerade einmal 100 Personen verteilt sein.
Erst habe ich Tränen gelacht, dann blieb mir das Lachen im Hals stecken. Vielleicht ist ihr Beitrag: So richtig verliebt, gibt es kein Halten mehr auch so grottenschlecht recherchiert? Vielleicht lieben die sich garnicht?
Aber das mit dem Zweiten Frühling betrifft mich nicht, das Waffenthema als Strafverteidiger und Spezialist im Waffenrecht schon sehr[1]
Etwas ganz Neues habe ich gelernt: Man kann sich aufs Bundesinnenministerium verweisen lassen und an dessen Ende hat man dann (ergebnissoffen, so ist der Qualitätsjournalismus) die gesuchte Antwort:
Es sind aktuell eine Million Personen, die aktuell in Deutschland leben und eine waffenrechtliche Erlaubnis sowie mindestens eine Waffe haben.
Ich möchte jetzt nicht aufs Ministerium klettern. Die Zahl höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Wieso finde ich die Zahlen nicht auch woanders? Wie zum Kuckuck hat das Ministerium die Zahlen ermittelt? Bisher ging das doch nicht derart feingegliedert. Parlamentarische Anfragen sind wesentlich gröber beantwort, vgl. unseren Beitrag Waffenstatistik. Wie gut, daß da nochmal für einen Öffentlich-Rechtlichen nachgefaßt wurde.
Wollen wir ihr zugute halten, daß sie sich mit dem nächsten Satz auf die erlaubnispflichtigen Waffen bezog und das „unabhängig davon“ zu einem ganz anderen Thema überleitet, beispielsweise dem Frühling. Denn Statistiken über Waffen in Deutschland werden nicht geführt.
Eine Million Menschen besitzen eine Waffe
Eine Million Leute besitzen in Deutschland legal mindestens eine Waffe. Unabhängig davon wird der kleine Waffenschein seit Silvester wie verrückt nachgefragt, Pfefferspray und Gaspistolen sind häufig ausverkauft.
Falls Sie sich informieren möchten:
Unter der Rubrik Waffenschein erläutern wir die Begriffe Kleiner Waffenschein, Waffenschein und Waffenbesitzkarte, jeweils mit weiterführenden Hinweisen.
Pfefferspräy ist keine Waffe: Pfefferspray
Und oben rechts finden Sie eine Suchfunktion. „Blondine auf Dach“ ergibt keinen Treffer. :-)
- [1]Ganz unauffällige Werbung, oder? ‚Tschuldigung, aber wir leben davon.↩
Halbautomatische Langwaffen für Jäger: Die Posse geht weiter
/2 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeDer Deutsche Jagdverband (DJV) formuliert es in seiner Pressemitteilung netter:
Verunsicherung hält an
Eine Expertenrunde für Waffenrecht hat sich kürzlich zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. Eine Entscheidung darüber, wie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit halbautomatischen Jagdwaffen umzugehen ist, gab es allerdings nicht.
Die für Waffenrecht zuständigen Experten aus der Bundes- und Landespolitik trafen sich zu einer Dringlichkeitssitzung und sind gesessen und sitzen nun in anderen Sitzungen und wenn sie nicht gestorben sind, so sitzen sie auch morgen. Nicht einmal Konsens für das übliche BlaBla gab es. Erst recht keinen Konsens, daß die legalen Waffenbesitzer vor einer Kriminalisierung geschützt werden müssen. Prost Mahlzeit!
Der Mitteilung kann aber entnommen werden:
Vereinzelt lehnen Behörden derzeit die Eintragung von Revolvern oder Pistolen mit Bezug auf das BVerwG-Urteil ab.
Wie denn das, frage nicht nur ich mich. Das Gesetz bestimmt, daß Revolver keine halbautomatischen Waffen sind und das BJagdG in § 19 Abs. 1 Nr. 2d ausdrücklich den Einsatz im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt, erlaubt. Da würde mich ja wirklich die Begründung interessieren, ich würde so eine Anhörung gerne einmal sehen.
Wir hier freuen uns immer über Hinweise. Das hat nichts mit Whistle-Blowing zu tun. Informieren Sie Ihren Verband über Anhörungen zum beabsichtigten Widerruf von waffenrechtlichen Genehmigungen und schicken Sie uns bitte eine Kopie, gerne auch anonymisiert: Hinweis@DeutschesWaffenrecht.de
Kontakt
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