1000 Jahre Knast
An der Cote d’Azur achten die deutschen Touristen vielleicht auf Taschendiebe. Wer sich hier für ein paar € ein Messerchen kauft, das nicht mit dem Laguiole-Binchen verziert ist, sondern geteilte Griffe hat – Butterfly-Messer – hat in Deutschland ein massives Problem am Hals.
Einzelheiten finden Sie auf unserem Spezialangebot Deutsches Waffenrecht oder Sie fragen mich ab nächster Woche persönlich.
Und natürlich hat man das Problem dann auch beim Erwerb eines Schlagrings, gleich unter den Butterflies
Das kann man abkürzen:
Wer hat in Deutschland ein massives Problem am Hals.
Das wurde HTML gefiltert 🙁
Es muss heißen:
Wer (egal was macht) hat in Deutschland ein massives Problem am Hals.
Das Besitzverbot von [in der Anwendung vollkommen unpraktischen] Butterflymessern in D zeigt, wie tief hier der Populismus in der Debatte verwurzelt ist.
Völlig paradox ist z.B., dass in D ein feststehendes Messer mit 12cm Klingenlänge i.a. mitgeführt werden darf, ein Einhandmesser mit 4 cm langer Klinge hingegen keineswegs.
@ 4. JLloyd:
absolut richtig. Und von der Begründung des Gesetzgebers im Gesetzgebungsverfahren („es soll nur die Jugendkriminalität bekämpft werden, ansonsten muss niemand befürchten, sein Messer nicht mehr mitführen zu dürfen“) will die Rechtsprechung (insbes. OLG Stuttgart, 4 Ss 137/11) jetzt nichts mehr wissen. …
Auf Abgeordnetenwatch eine Antwort des Herrn Bundesministers v. 09.04.2008 auf eine entsprechende Frage, die den Willen des Gesetzgebers verdeutlicht und Beleg dafür ist, daß derart schwammige Vorschriften vom Richter nicht richtig angewendet werden: