Bundestiefschlafbeauftragter

Hauswand in Tel Aviv

Hauswand in Tel Aviv

Das ist wieder mal politisch nicht korrekt. Die Behörde wird von einer Frau geleitet; die alten Schilder wurden abgenommen und neue aufgehängt, es muß heißen:

„Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“

Anläßlich der Errichtung des Zentralen Waffenregisters habe ich mich über das Auskunftsverfahren beschwert. Das war am 01.06.2013, da hingen noch die alten Schilder.

Um eine Auskunft vom NWR zu erhalten muß man die Unterschrift unter dem Auskunftsantrag notariell beglaubigen lassen und dergleichen Schwachsinn mehr; angeblich um sicherzustellen, daß kein Unberechtigter Auskunft erlangt. Dafür versendet die Behörde dann aber die ach so sensiblen Daten nicht etwa per Einschreiben oder per verschlüsselter eMail, sondern mit einfacher Briefpost.

Fehlt nur noch der Aufdruck „Empfänger ist Waffenbesitzer und lagert die in diesem Schreiben aufgeführten Waffen wahrscheinlich auch an dieser Adresse“

Selbstverständlich klärt das für das Register zuständige Bundesverwaltungsamt nicht über die Gesetzesbestimmung auf, daß die Auskunft auch elektronisch beantragt werden kann. Auch auf Antrag erfolgt kein Versand in einer verschlüsselten Datei. Dabei wäre das der sicherste Weg. Dafür fehlen schlicht die Kenntnisse.

Wir berichteten auf unserem Spezialportal zum Waffenrecht: Aukunft aus dem Nationalen Waffenregister

Auf die ersten Sachstandsanfragen bei der Datenschützerin wurde mir noch geantwortet, das sei alles nicht so einfach, wie ich mir das denke. Mittlerweile antwortet die Behörde auf Nachfragen schon gar nicht mehr.

Da wird von einer Behörde mit hochsensiblen Daten Schindluder getrieben und die dafür zuständige Behörde stellt sich tot – oder tiefschlafend.

Na ja, sie haben ja was getan. Zumindest die Schilder sind dem Geschlecht der Behördenleiterin angepaßt worden.

Da freut sich aber einer!

So'n Pech aber auch!

So’n Pech aber auch!

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
(§ 5 II WaffG in der Fassung vom 26.3.2008)

Am 07.12.2009 wurde ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Erding wegen Missbrauchs von Ausweispapieren rechtskräftig. Der Unhold hatte am 10. August 2009 am Flughafen München seinen Wagen auf einem amtlich beschilderten Behindertenparkplatz abgestellt und hinter der Windschutzscheibe zur Täuschung sichtbar den Schwerbehindertenausweis seiner vor über drei Jahren verstorbenen Großmutter ausgelegt. Hartes Urteil: Geldstrafe zu 60 Tagessätzen.

Womit er wohl nicht gerechnet hatte: Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen führte ab dem 01.04.2008 zur gesetzlich angeordneten Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Wer auf einem Behindertenparkplatz mit fremdem Schwerbehindertenausweis parkt, muß mit einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse rechnen.

Am 07.12.2014 sind die fünf Jahre um.

Allohol und Waffengebrauch

Reneklodenbrand WeberNein, es geht mir nicht um die philosophische Frage, ob die Flasche mit dem excellenten Reneklodenbrand der Hausbrennerei Weber in Pettensiedel halb leer oder halb voll ist. So oder so: Er ist wundervoll, Dankeschön!

Mir geht es mit diesem Beitrag um die Entscheidung des BVerwG – 6 C 30.13 – Urteil v. 22.10.2014, und nach ein paar Gläschen fange ich an Rechtsphilosophie zu betreiben.

Recht haben die Richter, Alkohol und Jagd, Waffengebrauch, vertragen sich nicht. Wer alkoholisiert ist, darf keine Waffe in die Hand nehmen. Schließlich ist das gefährlich und jeder sieht auch ein, daß sich beispielsweise Alkohol und Autofahren auch nicht vertragen. Oder?

Die Pressemitteilung macht deutlich:

Vorsichtig und sachgemäß geht mit Schusswaffen nur um, wer sie ausschließlich in nüchternem Zustand gebraucht und sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können. Bei der vom Kläger konsumierten Alkoholmenge waren solche Ausfallerscheinungen jedenfalls nicht hinreichend sicher ausgeschlossen. Diese war vielmehr geeignet, die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Wahrnehmungsfähigkeit zu mindern und enthemmend zu wirken. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bei dem Kläger im konkreten Fall alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, ist unerheblich.

Was war passiert? Von einem Hochsitz aus erlegte der Jäger einen Rehbock mit einem Schuss. Auf der Rückfahrt wurde er von Polizeibeamten angehalten. Die Messung ergab 0,47mg/l, später auf der Wache 0,39mg/l. Die Waffenbesitzkarte und sicherlich auch der Jagdschein waren weg.

Der Autofahrer verliert bei dieser Alkoholkonzentration nicht den Führerschein, er zahlt ein saftige Bußgeld, verbringt während des einmonatigen Fahrverbotes seinen Urlaub im Ausland und läßt sich ggf. die noch fehlenden Tage von einem Studenten zur Arbeit und zurück kutschieren.

Was die Gefährlichkeit angeht: Müßte ich es mir aussuchen, würde ich die Nähe zum entsprechend alkoholisierten Waffenbesitzer wählen und mich vor dem Autofahrer mehr fürchten.

Wohlgemerkt, ich bin nicht für eine Bagatellisierung von Waffengebrauch unter Alkoholeinwirkung. Ich kann aber nicht vestehen, daß der wesentlich gefährlichere Umgang mit einem Auto nicht entsprechend geahndet wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden monatlich ca. 300 Verkehrstote gezählt. Die Statistik für das Jahr 2013 benennt 314 Getötete bei Straßenverkehrsunfällen unter Alkoholeinfluß und 4.843 Schwerverletzte.

Newsletter Nationales Waffenregister wird eingestellt

Newsletter des Bundesverwaltungsamtes
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Nr. Oktober 2014, 24.10.2014

Newsletter Nationales Waffenregister Nr. II/2014

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der NWR-Newsletter des Bundesverwaltungsamt eingestellt wird. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse am Nationalen Waffenregister.
Ihr Bundesverwaltungsamt im Auftrag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe NWR ______________

Über den folgenden Link können Sie den Newsletter wieder abbestellen.
https://www.bva.bund.de/DE/Service/Newsletter/newsletter_node.html

Herausgeber: Bundesverwaltungsamt

Ich denke, das bedarf keines Kommentares mehr.

Gott sei Dank: Verjährt!

Ich erinnere mich noch gut an die Spiele meiner Kindheit: „Verbrecher und Polizist“ war so ein beliebtes Spiel. Wer damals Pech hatte, mußte den Verbrecher spielen. Wir waren mit allem ausgerüstet, was nach unseren Vorstellungen zur Rolle paßte. Natürlich gehörten auch Erbsenpistolen zur Ausstattung.[1]

Eine solche Erbsenpistole fällt heutzutage unter das Waffengesetz, und ein Erwachsener im Besitz einer Erbsenpistole, die den Erbsen eine Bewegungsenergie von mehr als 0,5 Joule verschafft, sieht der Verurteilung wegen des unerlaubten Besitzes einer Schußwaffe entgegen. Kein Scherz, traurige Wahrheit!

Nun, der Gesetzgeber muß sein Klientel bedienen; damals wie heute. Heute ist es aber ein anderes Klientel.

Die Berliner Polizei feierte einen Tag der Offenen Tür. Und irgendjemand hatte – meiner Meinung nach – eine richtig gute Idee! Über den polizeieigenen Twitterkanal wurde eine Riesenspaß für die Kids angeboten:

Der Miniwasserwerfer steht bei gutem Wetter für die Kids bereit.

Nun, heute ist alles anders. Wenn Kids heute Pech haben, müssen sie – wenn ich den Zeitgeist richtig verstehe – den Polizisten spielen.

Der Tweet der Polizei ließ die öffentliche Meinung aufkochen. Nicht nur in Berlin, beispielsweise in der TAZ mußte sich der Pressesprecher der Polizei einiges anhören:

Mega-SpassAustoben durften sich die Kleinen auch in einem Gefangenenbus und einem Durchsuchungszimmer. Ganz spielerisch konnte hier erlernt werden, wie die eigene Bevölkerung so richtig schikaniert werden kann.
Hervorh.d.d.Verf.

Selbst der Süddeutschen war das eine Glosse wert:

Mit Waffen spielt man nicht!

So ein echter Wasserwerfer, „in Groß“ ist echt gefährlich! Aber keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes – wie die Erbsenpistole. Im Sinne des Strafrechtes wohl auch nicht, jedoch sicherlich ein gefährliches Werkzeug.

Bei unseren Spielen würde heutzutage das SEK die Wohnung stürmen: Die Krieger-Knirpse von Hohenschönhausen. Und eine Zukunft als Strafverteidiger mit Spezialisierung auf das Waffenrecht wäre zweifelhaft. Die Gnade des Frühgeborenen?

Ich gratuliere der Berliner Polizei zu dieser gelungenen Veranstaltung. Den Besuchern hat sie sehr gut gefallen. Das sind die, die mit ihren Kindern informative Veranstaltungen besuchen, nicht die, die ihren Kindern erzählen, die Polizei schikaniere ihre eigene Bevölkerung?

  1. [1]Für die mitlesende Polizei: Ich habe dieses Spielzeug nicht mehr! Ehrlich! Bitte stürmen Sie meine Wohnung nicht, auch nicht ohne SEK!