Bürokratiemonster Finanzbehörden
Hurra, der Bürokratie ist eine weitere Gängelung der Rechtsanwälte und Steuerberater gelungen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde § 87a Abgabenordnung so geändert, daß Steuerberater und Rechtsanwälte nicht mehr das beA bzw. beSt für die Kommunikation mit den Finanzbehörden nutzen dürfen. Das beA (besondere elektronische Anwaltspostfach) und das beSt (besondere elektronische Steuerberaterpostfach) wurden mit riesigem Aufwand für die Kommunikation mit den Behörden eingerichtet. Die Verwendung ist nach allen Verfahrensordnungen Pflicht für die Rechtsanwälte und auch für die Behörden.
Nur die Finanzverwaltung kocht ein eigenes Süppchen. Während wir nach der Finanzgerichtsordnung zur Verwendung des beA im Verkehr mit den Finanzgerichten verpflichtet sind, ist die Verwendung gegenüber dem Finanzamt unzulässig. Blitzschnell für Behördenverhältnisse hat die Verwaltung auf die Gesetzesänderung reagiert und im Anwendungserlaß zur Abgabenordnung erläutert:
Elektronische Nachrichten und Dokumente, die entgegen § 87a Abs. 1 Satz 2 AO (vgl. AEAO zu § 87a, Nummer 1.2 Abs. 2) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach an eine Finanzbehörde übermittelt wurden, gelten mangels Zugangseröffnung nicht als zugegangen. Sie können insbesondere keine Antrags- oder Einspruchsfrist wahren. (Nr. 2.1 Abs. 2)
Was für eine Haftungsfalle. Den Einspruch gegen den Strafbefehl müssen wir elektronisch erledigen, der Einspruch gegen den Steuerbescheid per beA ist unwirksam. Alle guten Worte haben die Länder nicht bewegen können, von diesem Unsinn abzusehen, berichtete beispielsweise die Bundesrechtsanwaltskammer:
Steuerrecht: „beA-Verbot“ gegenüber Finanzverwaltung vom Bundesrat beschlossen
Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung darf künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen. Das sieht eine Änderung der Abgabenordnung vor, die der Bundesrat trotz massiver Proteste aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft beschloss.
Das führt zu Verdruß. Anstatt die Bürokratie zu begrenzen, feiert sie fröhliche Urständ.
Uns ist diese Gesetzesänderung nicht entgangen, wir können mit ihr umgehen.