Justitia schmuht

In Sachen Olaf Tank kann man Referendaren und jungen Kollegen Ansichten darüber vermitteln, daß Justitias Augenbinde nicht die richtige Paßform hat und ihr den verbotenen Blick gewährt – sie [1]schmuht.

Den Internetforen und verblendeten Kollegen zur Freude, den dem Recht Verpflichteten zur Mahnung eine von vielen Geschichten mit dem Mandanten Olaf Tank:

Zur Strafanzeige auf die folgende Mail mußte er erst von mir überredet werden – er behielt Recht.

Tank, du kleines Arschloch bekommst nicht einen Cent. Du kannst welche auf die Fresse kriegen. Bin innerhalb der nächsten 14 Tage in Osnabrück. Ich finde dich, wenn es sein muß.
Rheiner Landstraße 197, 49078 Osnabrück. Deutschland
..und wage es nicht noch einmal meinem Sohn eine Mahnung zu schicken.

Nun wird man mir Recht geben, daß hier mehrere Delikte verwirklicht sein können:

Der Staatsanwalt ist entsetzt und schlägt dem Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung gem § 153a StPO gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 100 € vor.

Als Verteidiger des Beschuldigten hätte ich das gefeiert. Der Kollege jedoch trägt vor, daß die Bezeichnung „kleines Arschloch“ für den Geschädigten angemessen ist und keine Beleidigung darstellt, daher eine Einstellung nicht in Frage kommt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren wegen Bedrohung gem. § 154a I StPO eingestellt hat, erläßt das Gericht einen Strafbefehl in Höhe von 10 Tagessätzen à 25 €, gegen den der Angeklagte Einspruch einlegen läßt mit der Begründung, den Wahrheitsbeweis antreten zu wollen (anwaltlich verteidigt!).

Zu seinem Bruttoeinkommen fügt er einen Lohnnachweis über monatlich 12.000 € bei.

Ich erklärte den Anschluß als Nebenkläger, das Gericht wies den Anschluß unanfechtbar zurück.

In der anschließenden Hauptverhandlung nimmt der Angeklagte den Einspruch zurück, was der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf.

Unabhängig von der unglaublich niedrigen Anzahl der Tagessätze ist das Bruttoeinkommen in Höhe von täglich 400 € bekannt und ein Strafbefehl mit einer Strafe von 250 € wird rechtskräftig. Ein Trinkgeld für den Angeklagten.

Wen wundert es da, daß der Mandant Zweifel hegt? Na ja, er hat es ja vorausgesagt.
(c) Bild: Walter Moers

  1. [1]Schmu, ein nur in den niedrigen Sprecharten übliches unabänderliches Wort, welches am häufigsten ohne Artikel gebraucht wird, einen Gewinn, Profit, zu bezeichnen, besonders wenn er durch Schlauheit gemacht wird.Krünitz, Oekonomische Encyclopadie

Opfer überlanger Gerichtsverfahren müssen unverzüglich reagieren

Die Falle steckt wie immer im Detail! Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist am 04. 03.12.2011 in Kraft getreten.

Schadensersatzansprüche bestehen auch für Verfahren, die am 0403.12.2011 anhängig und bereits verzögert waren. Für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gesetzes jedoch nur dann, wenn die Verzögerungsrüge unverzüglich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes – dem 04. 03.12.2011 – erhoben werden.

Artikel 23
Übergangsvorschrift

Dieses Gesetz gilt auch für Verfahren, die bei seinem Inkrafttreten bereits anhängig waren, sowie für abgeschlossene Verfahren, deren Dauer bei seinem Inkrafttreten Gegenstand von anhängigen Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist oder noch werden kann. Für anhängige Verfahren, die bei seinem Inkrafttreten schon verzögert sind, gilt § 198 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes mit der Maßgabe, dass die Verzögerungsrüge unverzüglich nach Inkrafttreten erhoben werden muss. In diesem Fall wahrt die Verzögerungsrüge einen Anspruch nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes auch für den vorausgehenden Zeitraum. Ist bei einem anhängigen Verfahren die Verzögerung in einer schon abgeschlossenen Instanz erfolgt, bedarf es keiner Verzögerungsrüge. Auf abgeschlossene Verfahren gemäß Satz 1 ist § 198 Absatz 3 und 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht anzuwenden. Die Klage zur Durchsetzung eines Anspruchs nach § 198 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann bei abgeschlossenen Verfahren sofort erhoben werden und muss spätestens am … [einsetzen: Datum des Tages, der sechs Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes liegt] erhoben werden.

Ein Haftungsstrick für den Anwalt.

Die Tücken des EGVP

Das kommt davon wenn man sich für das kompliziertere System entscheidet. Im Moment funktioniert EGVP bei uns praktisch nicht.

Störung: Alle EGVP Nutzer
Zeitweilige Kapazitätsprobleme

Bundesweit
Beginn: 02.12.2011 08:00
Voraussichtliches Ende: 05.12.2011 18:00
Status: aktuell

Leider konnten durch den vom Hersteller am 01.12.2011 bereitgestellten Patch 2.7.0.1 nicht alle Probleme des EGVP behoben werden.

Der Hersteller arbeitet indes weiter mit Hochdruck an einer Lösung.

Durch die Vielzahl an aufgetretenen Problemen ist der EGVP-Support, welcher durch die Fa. Westernacher erfolgt, derzeit völlig überlastet. Daher können leider nicht alle Anfragen sofort beantwortet werden.
Quelle: EGVP-Meldungen 02.12.2011 23:55

Und dann passieren hier die wunderlichsten Sachen – natürlich – alles Userfehler:

  • Eine Sendung mit qualifiziert Signatur wird auf dem Bildschirm als solche gekennzeichnet. Die Signaturprüfung bestätigt das. Das Sendeprotokoll weist aus, daß es keien qualifizierte Signatur sei.
  • Der erneute Versand weist alles als in Ordnung aus. Nur der Bildschirm zeigt an, daß keine Anlagen beigefügt sind.

Die Meldungen des EGVP-Newsletter sind vernichtend. Prüft da keiner eine neue Version, bevor sie für derart wichtige Dokumententransporte freigegeben werden?

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Wir können momentan nur dazu raten, wenn man den fristwahrende Schriftsätze per EGVP einreichen will, die Protokolle tunlichst auszudrucken und penibelst zu kontrollieren.

Zur Ehrenrettung des Supports muß ich daraufhinweisen, daß ich dort bisher nur die besten Erfahrungen gemacht habe. Hochqualifiziert und extrem freundlich! An denen liegt es sicherlich nicht.

Keine Zulassung für Rechtsanwalts GmbH & Co. KG

Der Anwaltssenat des BGH hat mit Urteil v. 18.07.2011 – AnwZ (Brfg) 18/10 die Berufung gegen ein Urteil des BayAGH zurückgewiesen, daß die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer bestätigt hatte, eine Rechtsanwalts GmbH & Co. KG nicht zur Anwaltschaft zuzulassen.

De lege lata ist eine Zulassung nicht möglich.

Streitwert 30 Millionen – OLG Düsseldorf tobt

OLG Düsseldorf 10.05.2011 2 W 15/11.

III.
Die Klägerin und ihre Prozessbevollmächtigten erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen zu dem gegen sie bestehenden Verdacht eines gemeinschaftlichen versuchten Betruges zu Lasten der Landeskasse Stellung zu nehmen.

Was war geschehen? Die Klägerin setzte mit der Klage einen Streitwert von 5. Millionen an, die Beklagte widersprach nicht. Das Gericht befand den Betrag zu niedrig und wollte Zahlen haben, um den Wert zutreffend festzusetzen. Die Parteien mauerten und das Gericht setzte den Streitwert auf 30 Millionen an.

Nun ja, bei drei Gerichtsgebühren geht es um 49 T€ oder 274 T€. Der Anwalt darf für das gerichtliche Verfahren keine Gebührenvereinbarung treffen, die zu niedrigeren Zahlungen als die gesetzlichen Gebühren führt. Für ihn geht es bei 2,3 Gebühren um 37 T€ oder 210 T€ – beide Werte dürfte er wohl durch Zeithonorarvereinbarungen kaum erreichen.

Betrug durch Angabe eines zu niedrigen Streitwertes?