Richterin EGMR Schlichterin der BRAK

Ich sitze erstarrt vor der Pressemeldung und kann es nicht glauben. Ich habe erst gedacht, ich sitze einer gut gemachten Ente auf.

Es ist aber wahr, die Bundesrechtsanwaltskammer hat die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht Renate Renate Jaeger zur Schlichterin der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer bestellt. Die Pressemeldung vom 03.05.2010:

Dr. Renate Jaeger, zurzeit noch Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wird zukünftig bei Konflikten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten vermitteln. BRAK-Präsident Axel C. Filges hat Dr. Renate Jaeger zur Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bestellt. Ihre Amtszeit am EGMR endet am 31. Dezember 2010. Im Anschluss wird sie der neuen, unabhängigen Schlichtungsstelle zur Verfügung stehen. Die Einrichtung der Schlichtungsstelle geht auf eine Initiative der BRAK zurück.

BRAK-Präsident Axel C. Filges erläuterte seine Entscheidung: „Mit Dr. Renate Jaeger haben wir eine herausragende Persönlichkeit und international renommierte Juristin als Schlichterin gewinnen können. Zwischen Anwalt und Mandant besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Frau Dr. Jaeger wird angesichts ihrer großen Berufs- und Lebenserfahrung hervorragend in der Lage sein, hier entstandene Missverständnisse schnell aufzuklären und unbürokratische Lösungen zu finden.

Dr. Renate Jaeger betonte: „Ich freue mich sehr auf meine neue Aufgabe. Sie gibt mir die Möglichkeit, die Selbstverwaltung der deutschen Anwaltschaft dabei zu unterstützen, noch mehr Verantwortung gegenüber dem Verbraucher zu übernehmen und die Gerichte zu entlasten. Im Zuge meiner beruflichen Laufbahn – zunächst als Sozialrichterin, später als Verfassungsrichterin und nun als Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – habe ich mich unter anderem auch detailliert mit dem Recht der freien Berufe befasst.“

Die Schlichterin wird in wesentlichen Fragen durch einen Beirat beraten. Dieser besteht aus Mitgliedern des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, Vertretern der Verbraucherverbände und der Versicherungswirtschaft sowie auf dem Gebiet des Haftungs- und Gebührenrechts versierten Rechtsanwälten. Der Vorsitzende des Beirats und zugleich BRAK-Vizepräsident Hansjörg Staehle: „Wir werden die Arbeit der Schlichterin aufmerksam begleiten und so zum Erfolg der Schlichtungsstelle beitragen.“

Am 24. März 1994 wurde Jaeger zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt, wo sie Mitglied des Ersten Senats war. Wohl kein Verfassungsrichter hat so sehr das Berufsrecht der Rechtsanwälte geprägt wie Frau Jaeger. Wann immer das Bundesverfassungsgericht die Kammern abwatschte, stand ihr Name unter den Beschlüssen und Urteilen. Nach meiner Erinnerung zuletzt unter der Spezialistenentscheidung des BVerfG.

Der Pressemitteilung des BVerfG anläßlich ihres Ausscheidens aus dem Amt wegen der Ernennung zur Richterin am EGMR ist eine Liste der Entscheidungen angehängt, an denen sie als Berichterstatterin mitgewirkt hat: Pressemitteilung 96/2004

Bis vor sechs Jahren das „Rote Tuch“ der verfassten Anwaltschaft und nun Schlichterin für diese Anwaltschaft.

Wie sich die Zeiten ändern.

Update 30.12.2010:

Anläßlich des heutigen 70. Geburtstages veröffentlichte das BVerfG dieses Pressemitteilung:

Ehemalige Bundesverfassungsrichterin Dr. h. c. Renate Jaeger feiert ihren 70. Geburtstag

Morgen scheidet sie aus dem Amt der Richterein am Eurpäischen Gerichtshof für Menschenrecht.

Pfui, Herr Thierse!

Die Berliner Morgenpost titelt am Tag nach den Krawallen:

Berlin stellt sich gegen Neonazis

und berichtet, daß der Demonstrationszug der Rechten nach 800 Metern umkehren mußte, da eine Sitzblockade, an der auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse teilnahm, den Zug stoppte. Sie haben eine angemeldete und nicht verbotene Demonstration verhindert. Sie maßen sich an, selbst zu entscheiden, ob das rechte Pack seine Meinung auf einer Demonstration kundtun darf. Was mache ich, wenn Sie irgendwann der Meinung sind, daß ein Demonstration, an der ich gerne teilnehmen möchte, nicht stattfinden soll?

Sie sollen gesagt haben:

Ich weiß, daß es nur eine Minderheit ist, aber es macht mir Angst, daß diese Leute hier marschieren und dabei sehr aggresiv sind.“

Die Morgenpost protokolliert:

17.18 Uhr
Einige Poliezibeamten werden von Flaschen getroffen, die die Gegendemonstranten in Richtung Neonazis geworfen haben. Verletzt wird indes niemand.

Keiner wird Sie hoffentlich mit den Linksautonomen vergleichen, die Flaschen werfen. Unterscheidet Sie nur das Maß der Gewalt?

Brechmittel-Nebentäter

In der Pressemitteilung des BGH v. 29.04.2010 werden die Befürchtungen des Kollegen Hoenig, es werde mit zweierlei Maß gemessen, widerlegt:

Den unerfahrenen und mit einem solchen Eingriff stark überforderten Angeklagten treffe auch ein Übernahmeverschulden, das durch ebenfalls todesursächliche Pflichtverletzungen Dritter (Notarzt, Organisatoren des Beweismittelsicherungsdienstes) nicht beseitigt werden konnte. Diese seien – bisher unbehelligt gebliebene – Nebentäter. Der 5. Strafsenat hat zudem die Erwägungen als rechtsfehlerhaft bewertet, auf Grund derer das Landgericht eine subjektive Pflichtverletzung des Angeklagten infolge der Anwesenheit und (beschränkten) Mitwirkung des Notarztes verneint hatte.

Es beruhigt, daß nun wohl auch die Ermittlungen auf die genannten Verantwortlichen ausgedehnt werden und der unerfahrene Arzt nicht allein im Regen stehen gelassen wird.

AV Vergütungsfestsetzung

Allgemeine Verfügung über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater (AV Vergütungsfestsetzung) vom 25. August 2009 der Senatsverwaltung für Justiz:

1.1 – Festsetzungsantrag
Der Festsetzungsantrag mit der Berechnung der Gebühren und Auslagen (§ 10 RVG) ist bei der Geschäftsstelle zweifach einzureichen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, die Festsetzung der ihnen aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung mit den amtlichen Vordrucken zu beantragen. Formlos oder mit Hilfe von EDV-Anlagen erstellte Festsetzungsanträge sollen inhaltlich den amtlichen Vordrucken entsprechen.
Quelle: AV Vergütung, AmtsBl 2009, 2243

Ich diskutiere zur Zeit mit einer Rechtspflegerin das Erfordernis des Einreichens der von ihr geforderten Abschrift und habe ihr im Kosteninteresse der Verwaltung empfohlen, unseren Antrag zu kopieren und nicht abzuschreiben. Die Dame ist tatsächlich der Ansicht, daß die oben genannte Allgemeinverfügung eine Bindungswikung für Rechtsanwälte entfaltet und wir die Anträge nebst Abschrift einzureichen hätten.

Ich freue mich auf die sich entwickelnde Brieffreundschschaft. Man muß auch Spaß an der Arbeit und bei der Arbeit haben

Liechtenstein- BReg knickt ein?

Nachdem gemeldet wurde, daß Liechtenstein keine Amtshilfe in den Fällen leisten wolle, in denen sich die Ermittlungen gegen mögliche Steuerhinterzieher auf gestohlene Bankdaten stützten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Pressemeldung vom 21.04.2010

Die diskutierten Einschränkungen stünden im Einklang mit dem OECD-Standard, erklärte die Regierung. Liechtenstein habe deutlich, gemacht, ”dass es sich voll an das Abkommen hält“.
Quelle: Pressemeldungen hib

Also keine Auskünfte aus Liechtenstein in den LGT-Fällen?

Noch ist das TIEA Liechtenstein weder in Deutschland noch in Liechtenstein ratifiziert. Den Stand der Liechtensteiner TIEA finden Sie hier