beA kommt später

Willkommen

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird nicht wie vorgesehen am 01.01.2016 starten. Wen wunderts?

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer erläutert am 26.11.2015:

Grund dafür ist die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt hat.

Die BRAK führt jetzt mit Atos, dem mit der Entwicklung des beA beauftragten Unternehmen, Gespräche über einen neuen Projektplan, aus dem sich auch ein neuer Starttermin ergibt. Das Datum wird dann auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite der BRAK (http://bea.brak.de) veröffentlicht.

Die speziell eingerichteten Internetseite weiß noch nichts von ihrem Glück.

In einem Kommentar in der LTO heißt es dazu:

Jetzt haben beA und BER etwas gemeinsam.

Tja Jungs, nun macht Euch mal Gedanken um die von den Rechtsanwälten aufgewandten Kosten für die Signaturkarten. Ob die Banken mit derart vielen Rücklastschriften auf einen Schlag umgehen können? Stresstest gemacht?

Petition

Der Gesetzesentwurf IP-15-6110 vom 18. November zur Änderung der Richtlinie 91/477/EEC ist nicht nur populistisch, sondern ist auch eine Beleidigung unserer Freiheitsrechte und der Intelligenz aller Bürger der EU.
Quelle: EU-Petition

Nur 5 Tage nach dem Terror in Paris hat die EU-Kommission reagiert und den Entwurf einer Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie vorgestellt.

Gute Idee, alles was gegen den Terror helfen kann ist gut? Nun, die Vorschläge der Kommission haben keinen Bezug zum Terror in Paris und den dort verwandten Waffen und Sprengstoffen. Sie sind bloßer Populismus.

Einzelheiten finden Sie auf unserem Spezialangebot Deutsches Waffenrecht auf der Sonderseite Teror in Paris und die Europäische Kommission

Gegen diesen Unsinn können Sie stimmen: Hier!

Empfehlungen Deutscher Jagdrechtstag 2015

Zuchtmittel


Es gibt so ein paar Fortbildungsveranstaltungen im Jahr, auf die ich mich richtig freue. Die Jahrestagung des Deutschen Jagdrechtstages (DJRT), dem ich seit über 10 Jahren angehöre, gehört sicher dazu.

Sicherlich freut sich die Politik auch über unsere alljährlichen Empfehlungen.

Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages 2015

  1. Novellierung des Bundesjagdgesetzes
  2. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, Regelungen

    • zur Verwendung bleireduzierter Munition bei der Jagdausübung,
    • zum Einsatz von Schalldämpfern,
    • über einen Schießübungsnachweis und
    • betreffend die Mindestanforderungen der Jägerprüfung einschließlich der Qualifikation zur Fangjagd

    zu verabschieden, um einer weiteren praxisfremden Zersplitterung des Jagdrechts entgegenzuwirken. Damit kann auch ein Streit über die Länderkompetenzen in Fragen des Jagd- und Waffenrechts vermieden werden.

    Der Deutsche Jagdrechtstag sieht die Notwendigkeit, Kernbereiche des Jagdrechtes so zu regeln, dass sie einheitlich für das gesamte Bundesgebiet gelten, sofern dem keine zwingenden landesspezifischen Belange entgegenstehen.

  3. Europäische Regelungen zur Jagd
  4. Der Deutsche Jagdrechtstag fordert, bei der Umsetzung der EU-Verordnung 1143/2014 zu invasiven gebietsfremden Arten die Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht beizubehalten.

Warnemünde, im November 2015

[poll id=“11″]

Wer sich für die Empfehlungen des DJRT der letzten Jahre interessiert: Hier!

Pfiffig, diese Versicherungen

Single-Versicherung

Eine Single-Versicherung. Toll! Sofort geht die Phantasie mit dem Strafverteidiger durch. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Single-Versicherung ist ein anderes Wort für Scheidungsschmankerl, schließlich will man nach der Scheidung nicht ganz nackt dastehen?

Oder wird die Versicherungssumme für den Fall gezahlt, daß er/sie den/die Single doch rumgekriegt hat? Eine Aussteuerversicherung?

Ooah, doch nur eine Haftpflichtversicherung :-(

Sagen Sie mal, Herr Rechtsanwalt

243815_web_R_K_B_by_Peter Röhl_pixelio.de

wollen die mich beleidigen? Da steht auf dem Briefpapier XY-Rechtsanwälte l.m.a.A!

Lieber Rudi Ratlos, Sie haben sich verguckt. Da steht LL.M oder LLC oder LLP.

LLC steht beispielsweise für Limited Liability Company. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das sind besonders kluge Rechtsanwälte, die gründen nicht eine 1-€-Anwalts-GmbH in Deutschland, sondern eine Gesellschaft in den USA. Ob es eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist, weiß man nicht als Mandant. Die Rechtsanwaltskammern wissen es auch nicht. Da weiß man bei einer LLP wenigstens, daß es eine Limited Liability Partnership ist.

Sicher weiß man aber, daß keiner für die Schulden haftet. Na ja, stimmt nicht ganz, die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen. Also den Tischen, Stühlen und Zierpflanzen. Na ja, muß auch nicht stimmen. Vielleicht sind die gemietet, geleast für die schönen Büroräume im Glaspalast einer der ersten Adressen der Stadt. Fragen Sie die doch mal warum die das machen! Und fragen Sie so lange, bis Sie die Antwort verstanden haben!

Da ist doch LL.M viel seriöser. Das ist nicht der Master of Desaster. Das ist der Master of Laws. Nicht des Rechtes, sondern der Rechte. Na ja, stimmt nicht ganz. Das war früher mal so. Master des weltlichen und des kirchlichen Rechts. Wenn Sie das hinter dem Namen eines Anwalts sehen, hat er ca. ein Jahr „drangehängt“ und in der Regel ein Aufbaustudium im Ausland absolviert.

Papier ist alle!

© Bild: Peter Röhl/pixelio.de