Der wird bestimmt Anwalt – ein guter!
Was macht den guten Anwalt aus? Kreativität!
Vielleicht hat er hier den Beitrag mit dem Untertitel Wahrscheinlich guckt wieder kein Schwein zum Berliner Informationsfreiheitsgesetz gelesen?
Die Informationsfreiheitsgesetze (IFG) der Länder bezwecken den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen. Ein pfiffiger Antragsteller stellte nach dem IFG NRW den Antrag:
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Aufgaben der zentral gestellten Abiturklausuren in der Oberstufe der Gymnasien im aktuellen Schuljahr.
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-2015/
Und hat diesen Antrag auch weiter begründet. Mit dem Argument der Gemeinnützigkeit beantragt er, daß keine Gebühren erhoben werden:
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Wir sind gespannt auf die inhaltliche Antwort der Behörde. Die schriftlichen Abiturprüfungen in NRW finden jedenfalls zwischen dem 14.04.2015 und dem 27.04.2015 statt. § 5 Abs. 2 IFG NRW schreibt vor:
Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. … Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen;
Er ist spät dran: er hat den Antrag am 20.03.2015 gestellt. :-)