Wahrheitswidrige Belehrungen zur Wahrheitspflicht durch Polizei
Wenn ein Polizeibeamter einen Zeugen vor der Vernehmung belehrt,
Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Auf die Möglichkeit der Vereidigung werden sie hingewiesen. Im Fall der Vereidigung sind sie über die Bedeutung des Eides und darüber zu belehren, dass der Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann.(§ 57 StPO)
dann ist das schlicht eine falsche Belehrung! Zeugen sind nicht verpflichtet zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen und zur Wahrheit sind sie auch nicht verpflichtet. Der Zeuge muß vor dem Richter und Staatsanwalt erscheinen und dort wahrheitsgemäß aussagen. Der Staatsanwalt darf ihn nicht vereidigen, die Vereidigung ist dem Richter vorbehalten.
Nun frage ich mich warum derartige falsche Belehrungen bei polizeilichen Vernehmungen erfolgen und im Vordruck vorgesehen sind. Eine wahrheitswidrige Belehrung zur Wahrheitspflicht.