Wahrheitserforschung und Netzpolitik.org und der Papst

Sommerloch und trotzdem interessiert sich keiner dafür?

Ist doch der Knall im All:

  1. Der Behördenleiter einer Bundesbehörde erstattet Strafanzeige.
  2. Der Generalbundesanwalt ermittelt aufgrund eines Anfangsverdachtes.
  3. Er gibt ein externes Gutachten in Auftrag, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handelt, vgl. §§ 93 I, 94, 95, 96, 97 StGB.
  4. Der Bundesminister Maas stoppt den Gutachtenauftrag und sorgt für die Entlassung des GBA Range.
  5. Die Ermittlungen werden eingestellt, die Gründe nicht bekanntgemacht.

Entweder wurde ein Staatsgeheimnis veröffentlicht oder es ist kein Staatsgeheimnis. Ich möchte die Gründe wissen, die zur Entscheidung führen. Entweder es ist – oder es ist nicht. Philosophie pur. Wahrheit oder nicht.

In der Politik und der Presse scheint Konsens zu bestehen, daß es sich nicht um Staatsgeheimnisse handelte.

Wahrheit ist keine Mehrheitsfrage. Sie ist oder sie ist nicht. … Nicht der Konsens begründet die Wahrheit, sondern die Wahrheit den Konsens.

Quelle: Ratzinger, Einführung in das Christentum (1968)

Wer seine Politiker und die Presse über Wahrheitsfragen entscheiden läßt, gerät nicht zu Unrecht in den Verdacht, in einer Bananenrepublik zu leben.

Drei haben wir noch:
Ganz alt und unmodern
Nehmen Sie Ihren Hut, Herr Maas
Maas – geht gar nicht

Nehmen Sie Ihren Hut, Herr Maas

Sie haben genug Schaden an der Justiz, unserem Land angerichtet.

Die Bundesanwaltschaft macht, wozu sie berufen ist: Sie ermittelt, sobald der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist, die zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes im ersten Rechtszug gehört.

An einem Anfangsverdacht dürfte wohl keiner zweifeln. Und Zweifel sind nicht deswegen erlaubt, weil sich unter den Verdächtigen auch Journalisten befinden.

Jahrzehntelang haben sich die Justizminister davor gehütet, Weisungen im Einzelfall zu erlassen. Selbst die Einrichtung der P[1]-Abteilung in Berlin war unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Einmischung hart umstritten.

Kernpunkt der Ermittlungen ist die Frage, ob die veröffentlichten Daten Staatsgeheimnisse darstellen. Der Generalbundesanwalt Range gibt klugerweise ein externes Gutachten in Auftrag, ob es sich um Staatsgeheimnisse handelt.

Sie weisen ihn an, den Auftrag zurückzuziehen. Das für sich ist schon ein Skandal. Da mischt sich aus politischen Gründen der Minister in ein konkretes Ermittlungsverfahren ein. Das reicht, um Sie für das hohe Amt zu diskreditieren.

Es wird aber noch schlimmer. Der Generalbundesanwalt Harald Range zeigt Mut und benimmt sich wie ein preußischer Beamter: Er führt die Weisung aus und bringt klar zum Ausdruck, daß die Weisung rechtswidrig ist:

Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.

Und nun mißbrauchen Sie die Ihnen von uns eingeräumten Rechte erneut: Sie schicken den Genealbundesanwalt, der eine Orden verdient hat, in die Wüste. In den Ruhestand. Die formale Möglichkeit gibt Ihnen das Gesetz, § 54 BBG, denn der Generalbundesanwalt ist Politischer Beamter.

Die Stellung des politischen Beamten ist eine Sonderstellung und im Grunde ein Verfassungsverstoß, der der besonderen Rechtfertigung bedarf [2]. Der GBA gibt auf der Homepage der Behörde die Grundsätze zutreffend wieder:

Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Quelle: Homepage Generalbundesanwaltschaft

Die Gründe, warum Sie ihn in die Wüste schickten, liegen klar auf der Hand: Ihnen hat nicht gefallen, daß die Ermittlungen durchgeführt werden. Und den Auftrag zu widerrufen, nachdem ein vorläufiges Ergebnis die Daten als Staatsgeheimnisse klassifizierte, ist einfach nur noch widerlicher Populismus. Genau genommen kein Populismus, sondern der unaufgeforderte Kotau vor der Presse.

Range hat mir ein wenig mein Vertauen in die Staatsanwaltschaften wiedergegeben. Andere müssen sich nun verspotten lassen: Gestern begann ich ein Plädoyer mit der Fragestellung, ob wohl das Plädoyer des Staatsanwaltes vom Justizminister Dr. Markov vorgegeben wurde.

Berufspolitiker können auch jederzeit in den Ruhestand geschickt werden. Die Genossen werden schon für Sie sorgen, vielleicht ist ja irgendwo ein Botschafterposten, der Ihnen gefällt?

Maas – geht gar nicht. Hab ich doch schon immer gesagt ;-)

Nachtrag 06.08.2015 09:52 Uhr:

Die elitäre „Vereinigung der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof“ hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie den Verdacht der Strafvereitelung im Amt durch den Herrn Bundesminister a.D. in spé Maas äußert:

Aufgrund der bislang vorliegenden Informationen aus den Pressemitteilungen des Bundesministeriums des Justiz und für Verbraucherschutz vom 4. August 2014 und des Generalbundesanwalts vom 2. und 4. August 2015 ergeben sich aus Sicht des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshofs Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts, die bis hin zu dessen Entlassung geführt hat. Es ist der Eindruck entstanden, dass in die laufenden prozessordnungsgemäßen Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein bestimmtes – politisch gewolltes – Ergebnis zu erreichen, und zwar durch eine gezielte Steuerung der Beweisaufnahme. Die Expertise eines neutralen Gutachters sollte offenbar durch ein Behördengutachten des Ministeriums ersetzt werden.
Quelle: http://www.swr.de/blog/terrorismus/2015/08/05/bundesrichter-vereinigung-fordert-ueberpruefung-des-range-rauswurfs/

Machen Sie schnell, Herr Maas. Die Diskussionen schaden dem Ansehen der Bundesrepublik – auch im Ausland.

  1. [1]Politische Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin zur Strafverfolgung politisch motivierter Delikte
  2. [2]Christian Jasper: Religiös und politisch gebundene Ämter. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1286. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2015. 550 S., 99,90 €.

Anwaltsschelte in der Presse

Wie von Verteidiger Andreas Jede gefordert, sollten Zeugen vom Verfassungsschutz und vom Auswärtigen Amt geladen werden, damit sie in dem Verfahren gegen die beiden Angeklagten … aussagen sollten. Nur: Lassen sich Vertreter solcher Einrichtungen einfach so mal nach Xlingen zitieren? Sie lassen.

Was für ein böser Verteidiger! Es kommt noch schlimmer:

Bevor jedoch der Botschaftsmitarbeiter überhaupt aussagen konnte, hatte Rechtsanwalt Jede ein Befangenheitsgesuch gegen die Richter A-Hörnchen und B-Hörnchen gestellt – kurz nachdem zu Beginn des Verhandlungstages am Montag das vorherige, gleich geartete Gesuch von Amtsgerichtsdirektor Friederich H. abgeschmettert worden war.

Nicht nur einmal, nein zweimal. Eigentlich hätten wir es nach Meinung der Mandanten aufgeben sollen. „Das hat bei denen eh keinen Sinn!“

Nun sind es bereits vier Rechtsanwälte, die jene beiden vermeintlichen Waffenhändler vor Gericht vertreten.

Allerdings kommt es nur selten dazu, weil ja deren Vorsprecher Andreas Jede immer wieder viele Seiten umfassende Traktate wegen Befangenheit und weiterer Zeugenvernahme verliest.

„Die Rechtsanwälte haben schon in Frankfurt vor Gericht ein gleiches Verhalten demonstriert“, sagte Erste Staatsanwältin Susi Sorglos. Sie bemängelte zudem in ihrer Erwiderung zu dem Befangenheitsantrag „den herabwürdigenden Ton in den Schriftsätzen“ des Berliner Advokaten, den er auch im Gerichtssaal deutlich pflegt.

Fast drei Jahre später ist das Verfahren endlich beendet. Hätten A-Hörnchen und B-Hörnchen uns zugehört und nicht wie der Journalist nur schwadroniert, hätte das Oberlandesgericht sie nicht georhrfeigt und die Justiz sich einen Haufen Aufwand erspart. Der Presseberichterstatter aus dem Landgericht berichtete:

Urteil im Waffenprozess: Keine Waffenschieber
Wegen unerlaubten Waffenhandels in sechs Fällen verurteilte das Tübinger Landgericht jetzt zwei Geschäftsleute … zu Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und vier Monaten.
»Man kann hier nicht von Waffenschiebereien … sprechen«, betonte die vorsitzende Richterin. Auch sei der Waffenhandel keineswegs das Hauptgeschäft der Firma gewesen.
Was den Fall so besonders macht: Die Hersteller der Waffen, sie sitzen in Deutschland und der Schweiz, hätten über eine Ausfuhrgenehmigung für die Waffen verfügt.

Aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

Zudem werden zwar viele Personen festgenommen, aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

So liest sich das heute auf der Titelseite der Berliner Morgenpost. Bei aller, mit wachsendem Vergnügen betriebenen, Journalistenbeschimpfung: Hier ist Schluß!

Ist es zu viel erwartet von einem Journalisten, daß er die Grundzüge der Gewaltenteilung verinnerlicht hat? Das ihm bewußt ist, daß die Freiheitsberaubung ein massiver Eingriff in die Grundrechte ist und grundsätzlich dem Richter vorbehalten ist? Daß es Verfassungen gibt? Wenn schon nicht das Grundgesetz, zumindest die Berliner Verfassung kennt? Zumindest die Grundrechte der Berliner Verfassung, das Grundrecht auf Freiheit der Person in Art. 8 III kennt?[1]

Jeder Verhaftete oder Festgenommene ist binnen 48 Stunden dem zuständigen Richter zur Entscheidung über die Haft oder Festnahme vorzuführen.

Das ist nicht mehr schlampig. Das ist offenbartes Unwissen, dokumentiertes Desinteresse. Und gelangt auf die Titelseite einer Hauptstadtzeitung. Weil keiner mehr Korrektur liest? Oder weil es der CvD auch nicht besser weiß?

Er hat ja Recht: Aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle

  1. [1]Ich fordere kein Spezialwissen, wie das Wissen um den Widerspruch zu Art. 104 III Grundgesetz, der die Vorführung spätestens am Tag nach der Festnahme fordert.

Guckt halt keiner auf den Aktendeckel

Und da war dann noch die Richterin, Vorsitzende einer …, promoviert und mit Eßstörungen[1]. Beschließt die öffentliche Zustellung wegen unbekannten Aufenthaltes des Angeklagten. Der sitzt in Auslieferungshaft im Ausland aufgrund dieses Verfahrens.

Paßt zur Rechtschreibung der Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Wie die Herrin, so’s Gescherr!

Der Reiz zur schwallartigen Entleerung des Magen- und Speiseröhreninhaltes durch den Mund ist kaum zu überwinden.

  1. [1]für’s Bashing: Selbtverständlich führt die Dame einen Doppelnamen