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Unsere Verteidigung wird durch drei wesentliche Verbesserungen geprägt:
Umfangreiche Optimierungen der Arbeitsabläufe verbessern das Nutzererlebnis und stellen Ihnen Informationen noch schneller zur Verfügung.
Die komplett neu entwickelte Honorarabrechnung ermöglicht es jetzt, alle relevanten Abrechnungsszenarien schneller und mit noch höherer Qualität durchzuführen.
Wir v e r s t e h e n Sie und haben Sie verstanden. Unsere Verteidigung steht im Einklang mit der Natur und sorgt für die Zukunft vor. Ihre Zukunft und die Ihrer Familie.
Darüber hinaus beinhaltet unsere Verteidigung zahlreiche weitere Neuerungen. Seien Sie gespannt!
Rechtsanwälten ist unsachliche Werbung verboten, § 6 Abs. 1 BORA. Tagtäglich werden Sie mit derart sinnfreien Werbesprüchen überflutet und vermissen sie bei Ihrem Anwalt?
Nein.
Wenn Sie einen Strafverteidiger suchten, müßte er seriös sein.
Wir fühlen uns einem sehr alten Berufsverständnis verpflichtet und nutzen die modernste Technik, es zu verwirklichen.
Wir kennen das Recht und die Rechtsanwender. Und wir kennen die sich daraus ergebenden Grenzen.[1]
Eine alte Brasilia-Siebträgermaschine sorgt für einen anständigen Caffè während wir Ihnen zuhören. Bei uns hören Ihnen Menschen zu.
Wir sind fest davon überzeugt, daß die Persönlichkeit eines Menschen nicht isoliert nach beruflichen oder privaten Aspekten beurteilt werden kann. Wenn Sie von einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei verteidigt werden, ist er nicht nur der Absolvent einer juristischen Fakultät, sondern der Mensch als einzigartiges Individuum, geprägt durch eine Unmenge von Erfahrungen.
Wir verteidigen Schuldige und Unschuldige = Wir verteidigen Menschen
[1]Na ja, das Krokodil ist schon Sinnbild unserer Berufsauffassung.↩
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-07-29 11:43:422016-07-29 11:43:42Strafverteidigerwochen bei Dr. Schmitz & Partner
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2016/07/owl-829994_640.jpg426640Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-07-16 13:15:112019-05-13 16:38:18Sie wollen eine Durchsuchung live erleben?
Rückmeldung des Mandanten in einer etwas umfangreicheren Steuerstrafsache mit Haftrisiko:
Sie sind für mich wie ein großer Bruder, der immer für mich da ist, wenn die bösen Jungs von der anderen Straßenseite kommen. Das gibt mir ein sehr gutes Gefühl.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-07-07 14:48:062016-07-07 14:48:06You made my day!
Mein erster Instinkt war die Nachahmung Böhmermanns. Die durch meine Erziehung gesetzten Grenzen kann ich aber nicht so einfach einreißen.
Also beleidigungsfrei:
Herr Maas, entweder sind Sie maßlos dumm oder Sie sind moralisch völlig verdorben. Wann immer ich etwas über Sie lese, kann ich nur den Kopf schütteln. Ab und an habe ich das hier auch kommentiert: Maas in der Hauspostille
Aber Ihre Stellungnahme zur geplanten Rehabilitierung der gem. § 175 StGB Verurteilten schlägt dem Faß den Boden aus:
„Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können“, sagte der Minister. Der Paragraf 175 sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen. „Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.“ Die Urteile sollten aufgehoben und das Rechtsgutachten dabei berücksichtigt werden, sagte Maas.
Hervh.hier. Quelle: ZEIT.de 11.05.2016
Wenn ich derart maasig über die Justiz herzöge, wäre das vielleicht noch erträglich. Aber wie sollen nun die Richter und Staatsanwälte mit dem erklärten Vertrauensverlust des Bundesministers umgehen?
Diese Schandtäter, die einfach so gesetztes Recht angewandt haben.
Diese Verfassungsbrecher, die sich über die 3 Entscheidungen des Bundesverrfassungsgerichtes nicht hinweggesetzt haben.
Diese Idioten, die sich nun vom Bundesminister sagen lasse, die Urteile seien Unrecht.
Herr Maas, ich hätte da noch ein paar Gedanken. Beispielsweise zur Rehabilitation der wegen Mundraubs Verurteilten. Oder: Vor ein paar Monaten habe ich eine Staatsanwältin kennengelernt; die Staatsanwältin hat Anklage wegen des Diebstahls von verderblichen Lebensmitteln aus dem Mülleimer eines Supermarktes durch einen Bedürftigen erhoben. Vielleicht auch mal eine Rehabilitation der der von Fehlurteilen Betroffenen? Nicht durch das Urteil, sondern einen vernünftigen Geldbetrag für jeden erlittenen Tag Freiheitsstrafe [1]?
Und Sie, haben Sie Ihr juristisches Examen im Saarland durch politische Verbindungen erstritten? Sie bezeichnen rechtskräftige Urteile der Vergangenheit als Unrecht. Einfach so. Irgendwann im Studium sich mal mit dem Thema der Rückwirkung beschäftigt, oder war an dem Tag der Dozent erkrankt?
Bitte, wenn es Ihnen nur ums Geld geht: Ich stelle mich auf den KuDamm und sammle für Sie wenn Sie mir versprechen zurückzutreten. Wenn es Ihnen um Ruhm geht. Treten Sie zurück mit der Begründung, Sie seien den Anforderungen nicht gewachsen. Sie lügen nicht und der Vorgang wäre einmalig.
Die Kolumne Fischer im Recht hat zumindest Unterhaltungswert. Immerhin, er klagte sich erfolgreich auf die Position des Vorsitzenden Richters am BGH.
Seit Jahren[1] bemängelt er die Praxis der Strafsenate: Im Beschlußverfahren gilt das Vier-Augen-Prinzip. Der Berichterstatter berichtet den anderen vier Richtern die Sach- und Rechtslage; außer ihm kennt nur noch der Vorsitzende die Akte (vielleicht) aus eigener Anschauung.
Er (Fischer) hat … eine statistische Erhebung der Revisionen beim 2. Strafsenat über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt und veröffentlicht. Sie ergab, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Person des Berichterstatters und der Erfolgsquote der Revisionen bestehe.
Das Ergebnis wissen wir alle. Nur, ist es wissenschaftlich fundiert ermittelt? Fischer schrieb dazu:
Es wäre daher von außerordentlich hohem Wert gewesen, die Frage durch eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung bei allen Strafsenaten zu überprüfen. Doch ein Forschungsprojekt zweier renommierter strafrechtlicher Lehrstühle an deutschen Universitäten, das 500 Revisionsakten nach wenigen formalen Gesichtspunkten auswerten wollte, wurde vom BGH nicht genehmigt, nachdem vier von fünf Strafsenaten dem Anliegen entgegentraten: Es könnten, meinten sie, vielleicht Persönlichkeitsrechte von Richtern verletzt werden, die früher einmal Fragezeichen oder Bemerkungen in die Revisionsakten gekritzelt haben.(Hervoh. hier)
Quelle: Die Augen des Revisionsgerichtes
Unter Hinweis auf das vorstehende Zitat habe ich am 18.01.2016 beim Bundesgerichtshof einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)[2] gestellt, mir den Vorgang in Kopie zur Verfügung zu stellen.
Eingangsbestätigung von der Poststelle, Zwischennachricht von einer ausgewachsenen Richterin am Landgericht als Wissenschaftlicher Mitarbeiterin am BGH und nun die Mitteilung eines Richters am BGH,
Da durch Ihren Antrag Belange Dritter berührt sind, habe ich diesen mit gleicher Post Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sobald mir diese vorliegt, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.
Also hat Fischer doch keinen Witz gerissen. Es ist ernst. Es ist zum Heulen. Nach drei Monaten immer noch keine Entscheidung des BGH. Der Sachverhalt scheint doch einfach:
Ein oder mehrere Anträge deutscher Universitäten.
Vorprüfung der Anträge durch die Behörde.
Anfrage bei den Strafsenaten.
Antworten des/der Strafsenate.
Entscheidung der Behörde nebst Begründung.
Was ist daran spannend oder soll verheimlicht werden? Hat Fischer etwa recht:
wurde vom BGH nicht genehmigt, nachdem vier von fünf Strafsenaten dem Anliegen entgegentraten: Es könnten, meinten sie, vielleicht Persönlichkeitsrechte von Richtern verletzt werden, die früher einmal Fragezeichen oder Bemerkungen in die Revisionsakten gekritzelt haben.
Er hat bestimmt nur einen Witz gerissen. Einen ganz schlechten. Wenn er Recht hat, erhalte ich einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, daß der Informationszugang Persönlichkeitsrechte der Richter verletzen würde. Wenn ich dann einen Antrag nach dem IFG stelle, mir den Zugang zum Vorgang über den ablehnenden Bescheid zu gewähren, würde dieser mit der Begründung abgelehnt, der Informationszugang würde Persönlichkeitsrechte …
Aus meinem Antrag ergeben sich interessante Fragestellungen. Nein, ich meine nicht, daß nach § 7 Abs. 5 IFG der Informationszugang innerhalb eines Monates erfolgen soll. Bspw.: Sind die Strafsenate Dritte im Sinne des IFG? Welche Anfragen sind zu stellen?
Wir werden uns nach einem Spezialisten für das IFG umsehen und werden wohl bald die Sammelbüchse für das Klageverfahren rumgehen lassen. Welche Behörde entscheidet eigentlich über den Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung?
[1] Sehr instruktiv: Fischer/Krehl, Strafrechtliche Revision, »Vieraugenprinzip«, gesetzlicher Richter und rechtliches Gehör, StV 2012, 550↩
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-04-26 09:13:022017-06-15 09:44:08Persönlichkeitsrechte der Strafrichter am BGH
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