Staatstrojaner: Und keiner hat davon gewußt?

Die Deutschen wissen es durch eine Ohrfeige des Fürstlichen Obergerichtes v. v. 24.05.2011 – 14 RS.2009.150 – schon länger. Dort wurde schon klar ausgeführt, was Bayerische Behörden so veranstalten:

Mit Beschluss vom 02.04.2009 ordnete das Amtsgericht … die Überwachung des Tefekommunikationsverkehrs des Beschuldigten … an, wobei ausdrücklich erkannt wurde, dass „die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekominunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen unzulässig seien.“ Dieser ausdrücklichen Anordnung zuwider fertigten die die Überwachung ausführenden Beamten offensichtlich im zeitlichen Abstand von 30 Sekunden während aktiv geschaltetem lnternet-Browser Screenshots von der Bildschirmoberfläche des Computers des Beschuldigten … an, was sie nur konnten, weil sie auf diesem Computer unzulässigerweise eine „Spionagesoftware“ installiert hatten. Mit Beschluss vom 20.01.2011 erkannte das Landgericht … , dass der Vollzug des Beschlusses des Amtsgerichts … im Umfange der Anfertigung der erwähnten Screenshots rechtswidrig gewesen sei.

Wäre die … der ersuchenden Behörde tatsächlich, wie in der Beschwerde behauptet und gemäss derzeitigem Erkenntnisstand nicht auszuschliessen, aufgrund des dadurch, dass auch grafische Bildschirminhalte (Screenshots) kopiert und gespeichert wurden, rechtswidrig vollzogenen Beschlusses des Amtsgerichts … vom 02.04.2009 bekannt geworden, so stünde der Rechtshilfegewährung der gernäss Art. 2 Bst. b EuRhÜbk und gleichermassen gernäss Art. 2 RHG vorbehaltene inländische ordre public entgegen.

Der Kollege Sevriens
blogte schon am 21.02.2011: “Rechtmäßigkeit der Überwachung von Computer mit Trojaner, der alle 30 Sekunden Bildschirmausdrucke erstellt

Und auch der Spiegel hat schon im Heft 9/2011 beschrieben, wie in diesem Fall der Bayerntrojaner auf dem Flughafen Franz-Josef-Strauß auf den Laptop des Beschuldigten eingespielt wurde:

Das bayerische Landeskriminalamt setzte bei Ermittlungen ein rechtswidriges Spionageprogramm ein.

Hoeren schreibt jetzt dazu im Beck-Blog: Der Bundestrojaner: Jetzt muss Schluß sein.

Die Masche ist bekannt und es wird nicht bald Schluß sein. Es hat seinen Grund, warum wir unseren Top-Mandanten eine sichere Telekommunikation bieten: Key-Client Es sind auch die Mitbewerber, vor denen man sich schützen muß, nicht nur vor dem BayLKA.

Ob wohl Strafverfahren gegen die Beamten des LKA geführt werden, die den im Beschluß des Amtsgerichtes umgrenzten Umfang der Ermittlungen einfach ignorierten?

Update 11.10.2011
Der Beschluß des LG Landshut 4 Qs 346/10 auf ijure.org. Dort auch der zugrundeliegende Beschluß des AG Landshut v. 02.04.2009 II Gs 1200/09 (StA Landshut 45 Js 11552/08).

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