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Gutachten zur Unionsrechtswidrigkeit der Änderungen der Feuerwaffenrichtlinie

Wir berichteten über die Entscheidung des Bundesrates: EU-Vorlage Waffenrechtsrichtlinie

Prof. Dr. iur. Christoph Degenhart, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Leipzig hat eine Stellungnahme im Auftrag der Vereinigung Prolegal, Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e. V, an den Innenminister und den Justizminister versandt.

Die Stellungnahme finden Sie: hier!
Ein paar Schnipsel:

Die Europäische Union würde mit der Verabschiedung der Änderungsrichtlinie ihre Kompetenzen überschreiten und gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität verstoßen.

Bereits in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2013 (BR-Drucks. 732/13)(RA Jede: muß heißen 732/1/13) … hatte der Bundesrat auf die fehlende Zuständigkeit der EU in Fragen der inneren Sicherheit hingewiesen. An dieser Einschätzung, wie sie seinerzeit für eine Verschärfung des Rechts des Waffenbesitzes getroffen wurde, ist festzuhalten.

In der Zusammenfassung erweisen sich die vorstehend genannten und weitere, im Richtlinienvorschlag vorgesehene Regelungen zur Beschränkung des legalen Waffenbesitzes als unverhältnismäßig und schon deshalb unionsrechtswidrig. Sie verletzen europäische Grundrecht und widersprechen dem Subsidiaritätsgrundsatz, erfolgen zudem auf nicht gesicherter Kompetenzgrundlage.

Vielleicht habe ich ja Scheuklappen um. Ich finde zahlreiche kristische juristische Stellungnahmen gegen die Kommissionsvorschläge, jedoch keine dafür. Ich würde mich gerne, auch hier, mit den juristischen Argumenten der Befürworter auseinandersetzen. Gerne nehme ich die Fundstellen auch per pm entgegen.

Foto Rhinozeross

EU-Vorlage Waffenrechtsrichtlinie

Sie vertrauen der Presse nicht und wollen sich eine eigene Meinung bilden?

Dem DIP, dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge, das vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gemeinsam betrieben wird, können Sie die ersten Informationen entnehmen. Was ist Gegenstand des Vorschlages der Europäischen Kommission? Wie lauten die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates? Der Link wird ständig aktualisiert. Klicken Sie auf das untenstehende Bild, Sie werden auf den Link weitergeleitet.

DIP-EU_WaffenrR

Die Ausschüsse empfehlen (Auszug):

Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund gegen Änderungen der EUWaffenrichtlinie aus, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder zu einem Aufwand für Waffenbehörden und Waffenbesitzer führen, der nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.
An diesem Maßstab gemessen begegnet der von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag teils erheblichen Bedenken.

Tagesordnungspunkt Nr. 25 der 941. Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 beschäftigte sich mit der Vorlage. Ergebnis: Der Bundesrat hat beschlossen, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

Die Sitzung ist in Wort und Bild aufgenommen worden: Link zu TOP 25 in der Mediathek des Bundesrates

Dr. Holger Poppenhäger | SPD
Thüringer Minister für Inneres und Kommunales
Stellvertretendes Mitglied des Bundesrates für den Freistaat Thüringen
Mitglied des Ausschusses für Innere Angelegenheiten
Stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Mitglied der Innenministerkonferenz
Mitglied der deutsch-russischen Freundschaftsgruppe

war der einzige Redner zum Tagesordnungspunkt. Er hielt eine emotionale Rede. Was er sagte war überwiegend richtig. Nur hatte es keinen Bezug zu den kritisierten Regelungen des Richtlinienvorschlages, mit Ausnahme der Aussage, daß er den Einwand des Mehraufwandes bei den Waffenbehörden nicht gelten lassen möchte. Er kritisierte den niedrigeren Waffenrechtsstandard anderer Länder und verlor kein Wort zu den in Deutschland durch die Richtlinie notwendigen Änderungen.

So macht man Politikverdrossenheit. Mit dem Mann kann man nicht einmal diskutieren. Noch nicht einmal eine Auseinandersetzung mit den Beschlußempfehlungen der Ausschüsse.

Was glaubt die SPD? Daß sich das Volk weiterhin so regieren läßt?

Die Waffenbesitzer sind keine kleine Minderheit, es sind ca. 1,5 Millionen Menschen, handverlesen durch die Waffenbehörden, staatlich attestiert zuverlässige Bürger.

Das Waffenrecht ist momentan eine Wahlveranstaltung für frustrierte Wähler.
bull-46369

Petition

Der Gesetzesentwurf IP-15-6110 vom 18. November zur Änderung der Richtlinie 91/477/EEC ist nicht nur populistisch, sondern ist auch eine Beleidigung unserer Freiheitsrechte und der Intelligenz aller Bürger der EU.
Quelle: EU-Petition

Nur 5 Tage nach dem Terror in Paris hat die EU-Kommission reagiert und den Entwurf einer Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie vorgestellt.

Gute Idee, alles was gegen den Terror helfen kann ist gut? Nun, die Vorschläge der Kommission haben keinen Bezug zum Terror in Paris und den dort verwandten Waffen und Sprengstoffen. Sie sind bloßer Populismus.

Einzelheiten finden Sie auf unserem Spezialangebot Deutsches Waffenrecht auf der Sonderseite Teror in Paris und die Europäische Kommission

Gegen diesen Unsinn können Sie stimmen: Hier!

Terror in Paris und die Europäische Kommission

Am Abend des 13. November 2015 erreicht der Terror in Europa eine neue Dimension.

Bereits wenige Tage später, am 18. November 2015 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmepaket verabschiedet

Die Europäische Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union erschweren soll.
Der heute präsentierte Vorschlag … wird verhindern helfen, dass Terroristen Waffen in die Hände bekommen.
Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 18.11.2015

Mir stellen sich diesbezüglich nur zwei Fragen[1]:

  1. Sind die debil?
  2. Halten die mich für debil?

Aber der Reihe nach:

Wie geschah der Terror in Paris?

  • Mehrere Attentäter fuhren mit einem schwarzen Seat vor mehreren Restaurants in der Nähe der Place de la République vor und schossen mit Kalaschnikows zunächst wahllos auf Gäste, die draußen Platz genommen hatten. Ein Attentäter lief in ein Café und sprengte sich in die Luft.
  • Im Kulturhaus Bataclan hatte die Band etwa eine halbe Stunde gespielt, als die Attentäter zu schießen begannen. Einige Besucher sagten, sie hätten anfangs vermutet, der Krach sei Teil der Show. Viele konnten fliehen, bevor die Attentäter Geiseln nahmen. Andere versteckten sich mehrere Stunden lang in dem Gebäude. Kurz vor halb eins stürmten Spezialeinheiten den Saal. Etwa eine halbe Stunde später war die Geiselnahme beendet.
  • Nahe des Stade de France sprengten sich drei Attentäter in die Luft. Die Explosionen waren im Stadion zu hören. Das Fußballspiel wurde nicht unterbrochen. Laut Wall Street Journal hatte ein Attentäter versucht, mit einer Sprengstoffweste ins Stadion zu kommen, wurde aber zurückgehalten. Offiziell bestätigt ist das nicht.
  • Quelle: ZEIT Online

Wie sieht denn nun der Vorschlag der Kommission aus, mit waffenrechtlichen Regelungen einer solchen Gefahr zu begegnen?

Der Entwurf der Kommission in englischer Sprache[2]

Eine Auswahl der wesentlichen Maßnahmen:

  • Die Erteilung und Erneuerung waffenrechtlicher Erlaubnisse werden von einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung abhängig gemacht.
  • Waffenrechtliche Erlaubnisse werden auf maximal fünf Jahre befristet.
  • Der Handel von Waffen über das Internet wird eingeschränkt und ausschließlich Händlern erlaubt.
  • Halbautomatische Schusswaffen, die vollautomatischen Waffen ähnlich sehen, werden verboten. Selbst wenn diese Waffen endgültig unbrauchbar gemacht wurden, bleiben diese verboten.
  • Die Regelungen zur Konstruktion von Gas- und Schreckschusswaffen werden europaweit harmonisiert, um deren Umbau in schießfähige Waffen zu verhindern. Zudem werden Gas- und Schreckschusswaffen meldepflichtig (Kategorie C der Feuerwaffenrichtlinie)
  • Regelungen zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen werden europaweit harmonisiert, um deren Rückbau in schießfähige Waffen zu verhindern. Alle unbrauchbar gemachten Waffen werden ebenfalls meldepflichtig, sofern sie nicht vollständig verboten werden
  • Strengere Auflagen für Sammler, um das Risiko eines Verkaufs an Kriminelle zu begrenzen.
  • Intensiverer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Egal, ob Waffenbesitzer oder fundamentaler Waffengegner, sehen Sie einen Bezug der Regelungen zum Terror in Paris?[3]

Sicherlich wird das Erfordernis einer medizinischen Untersuchung künftige Terroristen abschrecken?

Mir fehlt eigentlich nur noch die Maßnahme, daß die Verwendung von Sprengstoffwesten MS-weit geächtet wird.

Kalaschnikovs (gemeint ist wohl die AK-47) sind vollautomatische Kriegswaffen. In Deutschland ist der Umgang (Erwerb, Besitz, Handel etc.) unter schärfste Strafen gestellt.

Jede Beteiligung an dem Terror, und sei es psychische Beihilfe, ist in Deutschland unter schärfste Strafen gestellt. Beeindruckt das Terroristen?

Beziehen Terroristen ihre Waffen und den Sprengstoff aus legalen Quellen? Zumindest die Waffen sicherlich nicht.

Ich wende mich geekelt ab. Sie schrecken nicht einmal davor zurück, das Grauen um den Terror in Paris zu instrumentalisieren und verhöhnen die Opfer und deren Hinterbliebene.

Update 25.11.2015 11:08 Uhr:
Der Deutsche Jagdverband ruft in seiner Pressemitteilung alle Jägerinnen und Jäger zur Unterstützung der Petition auf:

Der DJV fordert daher alle Jägerinnen und Jäger auf, eine Petition zu zeichnen, die sich gegen die unsinnige Verschärfung des Waffenrechtes richtet und innerhalb weniger Tage mehr als 120.000 Befürworter gefunden hat. Zeichnen Sie mit!

  1. [1] Insoweit bin ich also schon weiter, vgl. Sie halten uns für dumm
  2. [2]Sobald mir jemand einen Link zur deutschen Fassung schickt werde ich das austauschen
  3. [3]Es gibt zwei Online-Petionen gegen das Maßnahmepaket: Change.org und openpetition.de