Umgang mit Übernachtung auch bei Kleinkindern

Um es gleich voran zu stellen: Welcher Umgang im Einzelfall dem Kindeswohl entspricht, kann nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden. Denn vor allem anderen bestimmt das Wohl des jeweils betroffenen Trennungskindes, in welchem Umfang das Umgangsrecht ausgeübt werden soll.

Generell gilt aber, dass die noch bis vor 10 Jahren häufig vertretene Auffassung, dass Umgang bei Kleinkindern nur ohne Übernachtung bzw. nur stundenweise altersgerecht sei, überholt ist. Diese Auffassung hatte das Umgangsrecht zu sehr nur aus der Sichtweise der Bindung des Kindes zu dem hauptsächlich betreuenden Elternteil betrachtet, aber die Bindungen zu dem umgangsberechtigten Elternteil und das Elternrecht des umgangsberechtigten Elternteils außer Acht gelassen. Denn gerade kleinere Kinder sind aufgrund des auf kürzere Zeiträume bezogenen Erinnerungsvermögens auf häufigere Umgangskontakte in kürzeren zeitlichen Abständen zum umgangsberechtigten Elternteil, mit dem sie nicht alltäglich zusammen leben, angewiesen, um eine enge und vertraute Bindung aufzubauen, kurzum, um sich auch bei dem anderen Elternteil wohl zu fühlen.

So hat das Saarländische Oberlandesgericht in einem Beschluss vom 23.01.2013 – 6 UF 20/13 – ausgeführt, dass das bloße Alter eines Kindes kein maßgebliches Kriterium ist, das für die Frage der Anordnung von Übernachtungskontakten herangezogen werden kann. Es hat Wochenendumgang mit Übernachtung auch bei einem 3 1/2 – jährigen Kind als kindeswohlgerecht erkannt. Damit fügt sich der Beschluss in die aktuelle Rechtsprechung zu Umgang mit Übernachtung auch bei Kleinkindern ein. Vergleiche statt vieler Entscheidungen: Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 23.03.2007 – 1 BvR 156/07 -, Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes vom 29.12.2009 – 10 UF 150/09 -.

Sobald das Kind nicht mehr gestillt wird bzw. bei längerer Zeit stillenden Müttern nicht mehr die Nahrungsaufnahme im Vordergrund steht, kommt grundsätzlich Umgang mit Übernachtung in Betracht. Dabei ist gerade bei Kleinst- und Kleinkindern darauf zu achten, dass die Zeitabstände zwischen den Umgängen nicht zu lang werden und z.B. zwischen Wochenendumgängen im 14-tägigen Rhythmus noch ein oder mehrere stundenweise Umgangskontakte stattfinden. Vergleiche Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes vom 29.12.2009 – 10 UF 150/09 -.

Der Verfasser, Rechtsanwalt Andreas Schulze, ist Fachanwalt für Familienrecht und Partnerschaftsgesellschafter der Rechtsanwälte Dr. Schmitz & Partner in Berlin.

Wer sich gruseln will, muss heutzutage nicht ins Kino gehen, nur zum Kiosk

schreibt das Handelsblatt in seinem Morgenbriefing und bezieht sich auf das in der FAZ vom 18.06.2013 abgedruckte Exklusivinterview mit Assad:

Wenn die Europäer Waffen liefern, wird der Hinterhof Europas terroristisch, und Europa wird den Preis dafür zahlen. Terrorismus bedeutet hier Chaos; Chaos führt zu Armut; und Armut bedeutet, dass Europa einen wichtigen Markt verliert. Die zweite Folge wäre der direkte Export des Terrorismus nach Europa. Terroristen werden kampferfahren und mit extremistischer Ideologie ausgerüstet zurückkehren. Für Europa gibt es zu einer Kooperation mit dem syrischen Staat keine Alternative, auch wenn das Europa nicht gefällt.

Wenn diese Analyse zuträfe, müssten Waffenlieferungen und die Zerschlagung des Regimes schnell erfolgen.

Kaliberidentische Munition

Kaliberidentische Munition. Eigentlich kann man es nicht mehr hören. Uneigentlich auch nicht.

Aber … es gibt immer noch Zeitgenossen, die die Auffassung vertreten, daß sich die Erlaubnis für Munition nur auf exakt diejenige benannte Munition bezieht, die in der Erlaubnisurkunde aufgeführt ist. Jedem Kenner fallen sofort „Ehren-Zitronen“ und vor Jahrzehnten geführte Diskussionen ein.

Worum geht’s?

Ein Beispiel: In der Waffenbesitzkarte (WBK) ist ein Revolver im Kaliber .375 .357 Magnum eingetragen. Für manche Zwecke würde der Inhaber der WBK lieber Patronen im Kaliber .38 special verwenden. In wirklich jedem Jungjägerkurs lernt der Eleve an diesem Beispiel, daß das unproblematisch möglich ist und wird so an das Beschußgesetz und Maßtafeln[1] herangeführt.

Alles ein alter Hut. Aber … es gibt immer noch …

Diese Zeitgenossen lassen sich nicht belehren. Nicht vom Fachmann im Waffenrecht. Auch nicht durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)[2]:

10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC).

Hier sehen Sie eine kleine Zusammenstellung der Möglichkeiten für kaliberidentische Munition. Links Waffenart/Waffenkaliber und rechts die dafür verwendbare Munition.

Waffenart/-Kaliber Munition im Kaliber
Kurz- u. Langwaffen im Kaliber .22 lfB .22 lfB, .22 kurz
Revolver im Kaliber .45 ACP .45 ACP, .45 HP
Revolver im Kaliber .44 Rem. Mag. .44 Rem. Mag., .44 S&W special, .44 Russian
Revolver im Kaliber .357 Mag. .357 Mag., .38 special, .38 special WC
Flinten im Kaliber 12/76 12/76, 12/70, 12/67,5, 12/65
Flinten im Kaliber 12/70 12/70, 12/67,5, 12/65
Flinten im Kaliber 12/67,5 12/67,5, 12/65
Das gleiche gilt für Flinten im Kaliber 16, 20 und .410 (36).

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben: Wir sind Ihre Ansprechpartner in allen Fragen des Waffenrechts. Kontaktieren Sie uns!

  1. [1]Aus beschusstechnischer Sicht ist es unbedenklich, wenn außer der auf der Waffe bezeichneten Munition andere Munition verschossen wird, deren Gasdruck oder Hülsenlänge reduziert sind. Voraussetzung ist jedoch, dass

    1. der maximal zulässige Gasdruck der anderen Patronenmunition kleiner oder gleich dem Gasdruck der Munition des auf der Waffe bezeichneten Kalibers ist und
    2. das Kaliber (Kaliber = Laufinnendurchmesser/Geschossdurchmesser) mit dem auf der Waffe angegebenen Kalibers übereinstimmt; die Hülsen- oder Patronenlänge kann geringer sein.

  2. [2]vom 5. März 2012 (BAnz. Nr. 47a)

Erhöhung der Gebühren

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sind vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuß geschickt worden [1. BR-Drucks.381/13 (B) v. 07.06.2013; 2.BR-Drucks. 382/13 (B) v. 07.06.2013], da die Landeshaushalte nicht ausreichend entlastet werden. Mit anderen Worten: Der Zugang zu den Gerichten soll teurer werden. Letztlich wird angestrebt, daß die Gebühren die Kosten decken. Für einen Justizapparat, der mit steinzeitlichen Organisationsstrukturen arbeitet und für den elektronischer Rechtsverkehr immer noch ein Fremdwort ist. Wir haben in all den Jahren nicht ein einziges Mal Post über unseren Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten. Eine Einbahnstraße, die für die Anwaltschaft zur Pflicht gemacht werden soll.

Sind die Kosten für die Justiz nicht aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen? Dem Bürger, das ist eines der Merkmale eines Rechtsstaates, wird das staatliche Gewaltmonopol aufgezwungen. Für Leistungen, die teilweise der Rechtsverweigerung gleichkommen, wie beispielsweise in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit ihrer unsäglichen Verfahrensdauer. Der Gesetzgeber wird dem nicht Herr und mußte ein Gesetz schaffen, daß dem Bürger Schadensersatzansprüche für überlange Verfahrensdauern gewährt, vgl.: hier

Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses findet am 26.06.2013 statt, das Justizkostenrecht und die Prozesskostenhilfe stehen auf der Tagesordnung. Wollen wir hoffen, daß das Gesetz nicht der Diskontinuität unterfällt.

Hochwasser, Bundeswehr und Aachener Friedenspreis

Der Aachener Friedenspreis 2013 geht an drei Schulen, die der Bundeswehr Werbeveranstaltungen und Auftritte im Unterricht untersagen.
Siehe den Beitrag Bankrotterklärung der Friedensbewegung

Rund 20.000 Soldaten der Bundeswehr leisten neben den Diensten des Katastrophenschutzes einen unverzichtbaren Beitrag für die Opfer des Elbe-Hochwassers in einem der größten Einsätze seit Jahren, größer als 2002, dem letzten „Jahrhunderthochwasser“. Auch das ist eine der Aufgaben der Bundeswehr.

Dabei gehen viele Soldaten über das Geforderte hinaus und leisten Unglaubliches. Der Dank der Bevölkerung unseres Landes ist Gradmesser der Akzeptanz der Bürger in Uniform, nicht kaum verbrämte Ideologie.

Kaum bemerkt, aber bemerkenswert:

Auch Soldaten der verbündeten Streitkräfte aus Frankreich und den Niederlanden stehen den Einsatzkräften zur Seite. Neben einem niederländischen Pionierbataillon (101 Geniebataljon, knapp 200 Soldaten) unterstützen auch französische Soldaten der Deutsch-Französichen Brigade im Hochwassergebiet.
Quelle: AUGEN GERADEAUS!