Kaliberidentische Munition

Kaliberidentische Munition. Eigentlich kann man es nicht mehr hören. Uneigentlich auch nicht.

Aber … es gibt immer noch Zeitgenossen, die die Auffassung vertreten, daß sich die Erlaubnis für Munition nur auf exakt diejenige benannte Munition bezieht, die in der Erlaubnisurkunde aufgeführt ist. Jedem Kenner fallen sofort „Ehren-Zitronen“ und vor Jahrzehnten geführte Diskussionen ein.

Worum geht’s?

Ein Beispiel: In der Waffenbesitzkarte (WBK) ist ein Revolver im Kaliber .375 .357 Magnum eingetragen. Für manche Zwecke würde der Inhaber der WBK lieber Patronen im Kaliber .38 special verwenden. In wirklich jedem Jungjägerkurs lernt der Eleve an diesem Beispiel, daß das unproblematisch möglich ist und wird so an das Beschußgesetz und Maßtafeln[1] herangeführt.

Alles ein alter Hut. Aber … es gibt immer noch …

Diese Zeitgenossen lassen sich nicht belehren. Nicht vom Fachmann im Waffenrecht. Auch nicht durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)[2]:

10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC).

Hier sehen Sie eine kleine Zusammenstellung der Möglichkeiten für kaliberidentische Munition. Links Waffenart/Waffenkaliber und rechts die dafür verwendbare Munition.

Waffenart/-Kaliber Munition im Kaliber
Kurz- u. Langwaffen im Kaliber .22 lfB .22 lfB, .22 kurz
Revolver im Kaliber .45 ACP .45 ACP, .45 HP
Revolver im Kaliber .44 Rem. Mag. .44 Rem. Mag., .44 S&W special, .44 Russian
Revolver im Kaliber .357 Mag. .357 Mag., .38 special, .38 special WC
Flinten im Kaliber 12/76 12/76, 12/70, 12/67,5, 12/65
Flinten im Kaliber 12/70 12/70, 12/67,5, 12/65
Flinten im Kaliber 12/67,5 12/67,5, 12/65
Das gleiche gilt für Flinten im Kaliber 16, 20 und .410 (36).

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben: Wir sind Ihre Ansprechpartner in allen Fragen des Waffenrechts. Kontaktieren Sie uns!

  1. [1]Aus beschusstechnischer Sicht ist es unbedenklich, wenn außer der auf der Waffe bezeichneten Munition andere Munition verschossen wird, deren Gasdruck oder Hülsenlänge reduziert sind. Voraussetzung ist jedoch, dass

    1. der maximal zulässige Gasdruck der anderen Patronenmunition kleiner oder gleich dem Gasdruck der Munition des auf der Waffe bezeichneten Kalibers ist und
    2. das Kaliber (Kaliber = Laufinnendurchmesser/Geschossdurchmesser) mit dem auf der Waffe angegebenen Kalibers übereinstimmt; die Hülsen- oder Patronenlänge kann geringer sein.

  2. [2]vom 5. März 2012 (BAnz. Nr. 47a)
12 Kommentare
  1. Katja Triebel
    Katja Triebel sagte:

    Danke für diese Definition.

    Dank auch an die schwarz-gelbe Regierung, die es schaffte, während ihrer ersten Regierungsphase endlich die Waffen-Verwaltungsvorschrift zu verabschieden, auf die wir alle seit Einführung des WaffG im März 2003 warteten.

    9 (neun!) Jahre lang gab es ein neues Gesetz, welches vieles auf den Kopf gestellt hat, welches – obwohl als Vereinfachung begonnen – so kompliziert ist, dass nicht mal Richter und Staatsanwälte es kapieren, ohne dass es einen Leitfaden für die Sachbeamten gab. 9 Jahre mussten sich Sachbearbeiter, Betroffene, Gerichte, Verteidiger & Co. in Rechtsstreiten rumquälen.

    In Berlin bekam ein Betroffener eine Strafanzeige, weil er eine Waffe im Kaliber 12/76 legal besass, jedoch Munition im Kaliber 12/65. In Sachsen mussten legale Erwerber doppelt für die Munitionsberechtigung Kal. .357 und .38 special bezahlen.

    Wegen der seit neun Jahren fehlenden Verwaltungsvorschrift mussten viele Menschen leiden, viele Menschen prozessieren, haben viele Menschen ihren Besitz aufgegeben, weil sie keine Lust am Gerichtsstreit hat. Gerne hätte ich gewusst, wieviele Sachbearbeiter sich krank schreiben lassen mussten, weil sie wegen der fehlenden Verwaltungsvorschrift einfach überfordert waren, bzw. Disziplinarverfahren erleiden mussten, weil sie das Gesetz anders auslegten als ihre Ü
    Chefs.

    Antworten
  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Für die Spezialisten, zum Knobeln (ich habe dafür drei Stunden gebraucht):
    Kaliber 5,56 x 45 < ---> .223 Rem. ? Kaliberidentisch?

    Antworten
    • Uwe Weidner
      Uwe Weidner sagte:

      Ja da es sich hier nur um die Umrechnung von Zölligen Angaben in Millimeter handelt.
      Die .223 Rem entspricht 1:1 der 5.56×45 Nato genau wie .308 der 7.62×51 Nato entspricht.
      MfG Uwe Weidner

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  3. Tompike
    Tompike sagte:

    Da immer wieder „Neue“ hinzukommen, schadet Information nicht. Dafür sind Foren doch da. Vor Schaden bewahren ist wichtig.
    Ersatzalternative für Kal. 357 Mag, also downsizing, ist 38 Spezial und Kal. 38. Für Kal. 38 Spezial gibt es n. m. K. keine ident. Muniton; auf # keinen Fall # jedoch 357 Mag, da dann die Waffe durch hohen Gasdruck zerstört wird.

    Antworten
  4. Reuter
    Reuter sagte:

    357 Magnum passt allein von der Hülsenlänge nicht in eine .38 Waffe.Eine 357 Magnum Hülse ist ca. 3,5 mm länger und passt somit nicht ins Patronenlager.

    Antworten
  5. Erwin Pinzl
    Erwin Pinzl sagte:

    Bitte teilen sie mir mit wo das im Waffengesetz verankert ist §§§§ Nummer Kaliberidentische Munition schieße 44 Magnum und möchte auch 44 spezial eingetragen haben

    Antworten
  6. Der Dumme
    Der Dumme sagte:

    Habe Ihre Seite durch Zufall erreicht und freue mich über die hier dargelegten Fakten. Somit ist es also auch möglich, Munition im Kaliber 9×18 MAK in Waffen mit Kaliber 9×19 zu verschießen.
    Trotzdem: Damit sollten künftig keine Beschuss Zeichen mehr auf dem Lauf angebracht werden! Warum auch. Soll doch jeder entscheiden, welche Munition er schießen möchte. Auch der Eintrag in der WBK kann entfallen, usw. usw.

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  7. Thomas Thur
    Thomas Thur sagte:

    Das ist schön was da steht und auch richtig, nutzt nur nichts, wenn die örtlichen Behörden sowie Waffenhändler/Büchsenmacher etc. anders sehen.

    Antworten
  8. Thomas Thur
    Thomas Thur sagte:

    Es ist schön was da oben steht und auch richtig. Aber es nutzt nichts wenn die örtlichen Behörden sowie der Waffenhändler/Büchsenmacher es anders sehen.

    • RA Jede:
      Wissen nützt immer.
    Antworten
  9. Dirk Funke
    Dirk Funke sagte:

    Guten Tag, ich suche einen Hinweis, dass aus Revolvern cal. .357 mit entsprechend dafür geeigneten .357er Trommeln und Moonclips auch der Verschuss von 9mm x19 zulässig ist.
    Bei Nutzung einer entsprechenden Wechseltrommel 9mm x 19 wird dies ja von den Waffenherstellern ja oft extra angeboten. Wo ist dies im Gesetz/ in einem Merkblatt hinterlegt?

    Danke Dirk Funke

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