Einträge von Andreas Jede

Gedanken für die neue Woche 6

Sollte ich bestimmen, was ich persönlich unter Religiosität verstehe, so würde ich sagen: sie ist Aufmerksamkeit und Gehorsam; Aufmerksamkeit auf innere Veränderungen der Welt, auf den Wechsel im Bilde der Wahrheit und des Rechten; Gehorsam, der nicht säumt, Leben und Wirklichkeit diesen Veränderungen, diesem Wechsel anzupassen und so dem Geiste gerecht zu werden. In Sünde […]

Ihr könnt mir alles nehmen – nur nicht meine Vorurteile!

Dass ich den nun von der Verteidigung am Ende des letzten Termins erstmals benannten Zeugen mit der Ladung eine Mehrfertigung der Verteidigerschriftsätze mitübersandt habe, beruht darauf, dass diese Zeugen durchgängig eine (oder gar mehrere) Aussagegenehmigung(en) benötigen. Da ich- eben aus Beschleunigungsgründen-die Zeugen darum gebeten habe, ob sie sich vielleicht auf die Schnelle selbst darum kümmern, […]

Das will ich nicht

Ich kann meine Unzufriedenheit mit dieser Entscheidung nur schwer unterdrücken. Das will ich nicht verstehen, und ich kann mir vorstellen, dass es auch die Ermittler frustriert. Zur Entscheidung eines Berliner Haftrichters, einen Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge aufgrund des Geständnisses, seiner sozial-familiären Bindungen und des Vorlebens des Täters auszusetzen. Herr Innensenator Henkel (CDU), da es […]

Evaluierung Waffenrecht

Als Papiertiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet! meint Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur wiederholten Aufforderung an die Bundesregierung, eine Evaluierung des Waffengesetzes vorzulegen; er bringt es auf den Punkt: Ein Entschließungsantrag einer Regierungskoalition, in der die eigene Regierung zum Handeln aufgefordert wird, ist nun wirklich eine so schwache Willenserklärung, dass man von Entschluss eigentlich […]

Watschn vom Anwaltsgerichtshof

ANWALTSGERICHTSHOF Beschluss II AGH 9/12 ln der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache des Rechtsanwalts Andreas Jede … gegen die Rechtsanwaltskammer Berlin … hat der II. Senat des Anwaltsgerichtshofs Berlin durch die Richterin XY als Berichterstatterin am 12. Oktober 2012 beschlossen: Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Der Wert des Streitgegenstandes wird endgültig auf 25.000,– Euro festgesetzt.   […]