Bingo!
Der Laie hat sich gefreut, der Fachmann wundert sich: Das Gesetz ordnet Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Herausgekommen ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. An dem Abend blieb bestimmt kein Auge trocken. Was man doch alles so findet, wenn man die Beiakten sorgfältig liest… Sage also bitte keiner, es ginge nicht!
