Leistungsschutzrecht für Verlage

Der Kollege Stadler setzt sich in seinem Beitrag Leistungsschutzrecht: Was ist von den “Fakten und Argumenten” des BDZV zu halten? mit den „Fakten und Argumenten“ des BDZV kritisch auseinander.

Überzeugend legt er dar, daß schon der obige Link einen Verstoß gegen die geplante Neuregelung darstellen würde.

Es sollte jeden Überzeugen, daß solcher Unsinn nicht Recht werden darf.

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