Rechtsanwälte und Ethik

Der freundlich blickende Herr aus dem Präsidium der BRAK ist Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Mitglied der BRAK-Ethikkommission.

Einer Ethikkommission, die es gar nicht gibt, schauste: hier. Auch einen Ausschuß solchen Namens gibt es nicht. Allerding, ja allerdings, im Geschäftverteilungsplan, Stand bereits 01.01.2012, findet sich ein einziges Mal das Wort Kommission und dann noch gepaart mit Ethik! Weitere Mitglieder hat diese Geheimkommission nicht, jedenfalls wird es nicht auf der Homepage der BRAK breitgetreten.

Ethikkommission?

 


Die sann ja inflationär, diese Ethikkommissionen! Die Bundeskanzlerin hatte eine Ethikkommission für sichere Energieversorgung eingesetzt; der ethische Auftrag:

Die Arbeit der Kommission richtet sich auf den schnellen Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus beschäftigt sich das Gremium aber auch mit den technischen Ergebnissen der Überprüfung der Reaktorsicherheit.

Die haben dann gesagt, das ist machbar:

Die Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“ ist davon überzeugt, dass sich der Ausstieg aus der Kernenergie innerhalb eines Jahrzehntes abschließen lässt.
Quelle: Abschlußbericht

Ich habe im Bericht dann nichts über Ethik gelesen, das Ganze machte „philosophisch“ nichts her.

Nichts her gab auch die Stellungnahme eines anderen Ethikrates, sogar eines Deutschen Ethikrates zur Babyklappe, wir schimpften: hier!

Natürlich hat jede Uni ihre Ethikkommission und auch eine Enquete-Kommission gab es. Stoff auch für kritische Promotionen, von mir besonders geschätzt:

AmmannDanielMedizinethik und medizinethische Expertengremien im Licht des öffentlichen Rechts, Ein Beitrag zur Lösung von Unsicherheiten im gesellschaftlichen Umgang mit lebenswissenschaftlichen Fragestellungen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive

Lesen tut das ja eh keiner!

Dabei beschäftigt sich die Literatur seit geraumer Zeit mit den Schlagzeilen „Ethik und Anwaltschaft“. Bereits 2008 wurde eine Geheimkommission der BRAK zum Thema gegründet, die dann ihre im stillen Kämmerlein außerhalb der Öffentlichkeit entwickelten Ideen als Diskussionspapier des BRAK-Präsidiums zur Berufsethik der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Stand: 30.8.2010 in den BRAK-Mitt 2011, 58ff zum Besten gaben.

Eine einsame Entscheidung, nicht mit den regionalen Kammern abgestimmt. Dabei gehören die Präsidenten der regionalen Kammern dem Präsidium an. Die Mitglieder sind nicht einmal namentlich bekannt gemacht worden – sollten sie vor Selbstjustiz geschützt werden?

Nun soll man auch nicht denken, es bedurfte eines Anstoßes der Diskussion. Eine flüchtige Suche ergibt beachtliche Ergebnisse zur Diskussion und bereits Ende des letzten Dezeniums hatte sich u.a. der Präsident des Deutschen Anwaltvereins dezidiert gegen die Kodifizierung einer anwaltlichen Ethik gewandt[1]

Wirklich lesenswert (traut man dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin gar nicht zu) ist die Stellungnahme des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin zum Diskussionspapier des BRAK-Präsidiums zur Berufsethik der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vom 19.08.2011.

Nun – so wird inoffiziell verlautet – gibt es wieder eine Ethikkommission der BRAK. Da nun einmal die Präsidenten der Kammern aufgrund ihrer ethischen Kompetenzen gewählt werden, gehören der Kommission die Präsidenten einiger regionaler Kammern an. Die weniger ethisch kompetenten gehören ihr Gott sei Dank nicht an, da sie nicht in den Kreis der Verschwörer aufgenommen wurden.

Selbstverständlich auch nicht der Berichterstatter der Stellungnahme[2]. Nun, ich werde mir vorurteilsfrei anschauen, wer der Geheimkommission angehört und welche Ergebnisse diese Kommission den regionalen Kammern über die Anwaltspresse zur Kenntnis bringt.

Wir bitten Sie, Stellung zu beziehen! Lesen Sie bitte die Stellungnahme des Vorstandes der RAK Berlin: hier, scrollen bis zum Ende des Artikels und geben Ihre Stimme ab. Oder gleich hier:

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  1. [1] „Ethik zeichnet die Abwesenheit von geschriebenen
    Regeln aus“; Kilger auf dem DAV-Empfang DJT 2008
  2. [2]Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Ich habe an der Stellungnahme nicht mitgewirkt.
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