18. Juni – Tag der Staatsanwaltschaften

Die Mitarbeitervertretungen der deutschen Staatsanwaltschaften konnten durchsetzen, daß als Ersatz für den entfallenen Tag der Deutschen Einheit, dem 17. Juni, der 18. Juni als Tag der Deutschen Staatsanwaltschaften eingeführt wird.

Selbstverständlich ist das kein gesetzlicher Feiertag. Aber auch an diesem Tag sind nunmehr die Geschäftsstellinnen der Staatsanwaltschaftinnen und die Staatsanwältinnen telephonisch nicht erreichbar. Ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität, nachdem bereits vor Jahren von der größten organisierten Staatsanwaltschaft eine erhebliche Beschränkung der telephonischen Erreichbarkeit eingeführt wurde. Nun haben andere Ostdeutsche Staatsanwaltschaften nachgezogen und gehen nicht ans Telephon.

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen vernommen werden kann, führt dies zu erheblichen Behinderungen der Rechtsanwältinnen und insbesondere der Anwälte der organisierten Kriminalität.

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