Prantl, Prantl,
so jeht et nich! Auch Sie kommentieren die Gäfgen-Entscheidung in gewohnter Art und Weise: „Falsche Genugtuung für den Kindermörder“ Unter anderem mit dem Argument: Die Missbilligung der Folterdrohung gegen ihn ist nämlich rechtlich und auch für Gäfgen ausreichend schon anderweit zum Ausdruck gekommen: Erstens sind im Daschner-Prozess zwei der Ermittler schuldig gesprochen und bestraft worden. […]
