Prantl, Prantl,

so jeht et nich!

Auch Sie kommentieren die Gäfgen-Entscheidung in gewohnter Art und Weise: „Falsche Genugtuung für den Kindermörder“ Unter anderem mit dem Argument:

Die Missbilligung der Folterdrohung gegen ihn ist nämlich rechtlich und auch für Gäfgen ausreichend schon anderweit zum Ausdruck gekommen: Erstens sind im Daschner-Prozess zwei der Ermittler schuldig gesprochen und bestraft worden. Zweitens hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte deren Folterdrohung gebrandmarkt.

Sie sind nicht bestraft worden, sondern verwarnt, die Gewährträger unseres Rechtsstaates, unter ihnen immerhin ein stellvertretender Polizeipräsident. Sie sind verwarnt worden und das Gericht hat sich eine Strafe vorbehalten, selbstverständlich haben sich die Straftäter ein Jahr lang bewährt, so daß es nie zu der vorbehaltenen Geldstrafe in Höhe von drei bzw. zwei Monatsbezügen gekommen ist. Anschließend wurde Daschner zum Leiter des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung der hessischen Polizei befördert. Unabhängig von Ihrer Meinung, die erste Tatsachenbehauptung ist schlicht falsch.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hat nicht die Folterdrohung gebrandmarkt! Auch das ist schlicht falsch. Er hat das Verhalten der Bundesrepublik gebrandmarkt, mit deutlichen Worten!:

Er (der Gerichtshof) stellte jedoch fest, dass die der Nötigung im Amt bzw. Verleitung eines Untergebenen zur Nötigung im Amt für schuldig befundenen Polizeibeamten nur zu sehr geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden waren. Die deutschen Gerichte hatten eine Reihe von mildernden Umständen berücksichtigt, insbesondere die Tatsache, dass die Beamten in der Absicht handelten, J.s Leben zu retten. Der Gerichtshof erkannte zwar an, dass der vorliegende Fall nicht vergleichbar war mit Beschwerden über brutale Willkürakte von Staatsbeamten. Dennoch erwog er, dass die Bestrafung der Polizeibeamten nicht den notwendigen Abschreckungseffekt hatte, um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen. Zudem gab die Tatsache, dass einer der Beamten später zum Leiter einer Dienststelle ernannt worden war, Anlass zu grundlegenden Zweifeln, ob die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage angesichts einer Verletzung von Artikel 3 reagiert hatten.

Im Hinblick auf eine mögliche Entschädigung für die Verletzung der Konvention nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass der Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe zur Einleitung eines Amtshaftungsverfahrens mehr als drei Jahre anhängig und dass in der Sache noch nicht über den geltend gemachten Entschädigungsanspruch entschieden worden war. Dies gab Anlass zu grundlegenden Zweifeln an der Effizienz des Amtshaftungsverfahrens.
Quellennachweis und weitere Einzelheiten in unserem Beitrag: Ins Stammbuch geschrieben

Erst das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß dem Kindermörder Prozeßkostenhilfe zu gewähren ist.

Auch diese Behauptung, die Folterdrohung sei gebrandmarkt worden, ist falsch. Das Landgericht hat nach zu vielen Jahren, erst nach Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht (EGMR) eine von ihm als billig empfundene Entschädigungsleistung ausgeurteilt. Anstatt nun unsreren Rechtsstaat zu feiern, der selbst derartigen Menschen Recht gewährt, folgen Sie dem Mob und nehmen das Damoklesschwert zu Hand (vgl. unseren gestrigen Beitrag: Damoklesschwert über dem Rechtsstaat)

Immer noch ein Highlight ist der Beitrag des Kollegen von Schirach im Spiegel v. 07.06.2010: Einspruch – Die Würde der Fürchterlichsten Mich interessiert Ihre Meinung nach dieser Auseinandersetzung mit Moral und Ethik.

4 Kommentare
  1. Collet Liz
    Collet Liz sagte:

    Guter Beitrag, weil er auch zeigt, wie selbst versierter Journalismus nicht immer in der eigentlich gebotenen Weise sachlich präzise Entscheidungen wiedergibt oder kommentiert und damit im Besonderen in derartigen ohnehin polarisierenden Rechtsfällen und -themen eher kontraproduktiv wirkt, als nachvollziehbar für Laien wirkend agiert. [Über Motive journalistisch so zu handeln, mag jeder selbst sich Gedanken machen]. Ich war so frei : http://twitter.com/#!/LizCollet
    D’accord?

    Antworten

Trackbacks & Pingbacks

  1. […] Tage, nämlich die 3.000 € Schadenersatz für M. Gäfgen wegen der Folter, vgl. u.a. hier, hier, hier, hier, hier, hier, und hier, zum Teil […]

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert